Mit welchen Begründungen kann ein Antrag auf Rente rückgängig gemacht werden?

4 Antworten

für eine Rücknahme des Rentenantrages bedarf es keiner Begründung; vorausgesetzt, die Rente wurde noch nicht bewilligt.

problematisch wird es allerdings, wenn du von der Krankenkasse oder Arbeitsamt oder Jobcenter zur Rentenantragstellung aufgefordert wurdest. hierzu solltest du dich vorher beim jeweiligen Leistungsträger erkundigen, inwieweit du dadurch Einbußen beim Leistungsbezug hast (z.B. bei Arbeitslosengeld 1 oder 2 oder Krankengeld).

wurde der Rentenantrag ggf. über einen Sozialdienst während einer Reha gestellt/empfohlen?

existiert ein Gutachten über deine Erwerbsfähigkeit vom Amt oder vom MDK?

Solange der Rentenbescheid noch nicht ergangen ist, denn dann ist es bindend, kann man seinen Antrag auf Rente zurückziehen. Dazu bedarf es keiner Begründung.

...außer durch eine neue Arbeitsstelle (wurde zur Frage oben nicht genommen), danke euch :)

kevin1905  08.06.2015, 14:06

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es handelt sich um eine Rente für Schwerbehinderte (Vollrente)

kevin1905  08.06.2015, 14:06

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