Mit Marihuana auf Freiwilliges Soziales Jahr-Freizeit erwischt, was tun?

10 Antworten

Mein dringender Rat!

Hier geht es um Deine Zukunft!!!

Also sowas wird nicht bei GF geklärt, gehe zum Anwalt!

Der kann Dich da eventuell unbeschadet rausholen!

Du sagst zu niemanden mehr was, Du musst Dich nicht selbst belasten!

"Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!"

Beratungsschein von Amtsgericht holen, glaube 15 Euro, wenn Du dir das nicht leisten kannst und dann zum Anwalt!

Anwalt kann dann auch Prozesskostenbeihilfe für Dich beantragen!

Viel Erfolg, alles wird gut!

Was meinst du mit Gf?

@Jsh123457

Das HIER ist GF!

Schon wieder am kiffen? 😎

In einem Strafverfahren gibt es keine Prozesskostenhilfe

@DerHans

Meine Güte! Lauter Jura-Professoren.

1. Es besteht kein Anlass für ein Strafverfahren.

2. Bestünde Anlass für ein Verfahren, ginge es um eine sog. "geringe Menge zum Eigenbedarf."

3. Derlei Pipi-Mengen-Verfahren werden in aller Regel von der Staatsanwaltschaft eingestellt, mitunter gegen Auflagen.

4. Einen Anwalt in derlei Situationen zu beauftragen, ist wie dem Papst eine großzügige vierstellige Summe zu überweisen und dafür auf Gottes Segen zum Ablass begangener Sünden zu hoffen.

Leuten, die kiffen, kann man keine Kinder anvertrauen. Das ist viel zu gefährlich. Und wenn die Eltern der Kinder das erfahren und der Einrichtungsleiter hat Dich nicht rausgeschmissen, kommt der in große Probleme. Er darf das nicht akzeptieren. Deine Karriere in diesem Bereich ist damit beendet, du fliegst. In unserer Einrichtung für Behinderte mußte jeder ein erweitertes Führungszeugnis vorliegen. Einen haben wir entlassen müssen, weil er eine Verurteilung in diesem Bereich hatte und damit die Auflage, fünf Jahre lang nirgends zu arbeiten, wo er mit Kindern und Jugendlichen zu tun hatte. Man würde ja auch keinen Alkoholiker mit Kindern arbeiten lassen. Das wäre genauso unverantwortlich.

Eine Verurteilung wg BTMG und mal kiffen ,  das ist dich schon ein Unterschied. Wer am Freitag  6 WodkaLemon trinkt ist am Montag doch auch arbeitsfähig . 

@Rheinflip

Wer sagt denn, dass er mal kifft, wenn er es schon auf einem Fortbildungslehrgang nicht lassen kann. Und so jemandem würdest Du Deine Kinder anvertrauen?

@Akka2323

Wer sagt denn,  das der WochenendTrinker  in der Woche nüchtern  bleibt ?  

Also mit so Sachen wie er ist einfach rein geplatzt oder es würde ihn nichts angehen weil gerade Freizeit war brauchst du gar nicht kommen... Das erste ändert nämlich nichts an deinem Vergehen und das zweite ist im Anbetracht der Umstände so hanebüchener Unsinn das du es wohl kaum selbst glauben kannst... Natürlich geht es ihn was an er hat Aufsichtspflicht da sind auch genug noch nicht 18 Jährige mit, ausserdem sag mir mal in welcher Jugendherberge das Mitbringen und konsumieren von Drogen NICHT gegen die Hausordnung verstößt? So sieht es genauso mit den vom Träger festgelegten Seminarregeln aus gegen die du verstoßen hast also bullsh*tte dich nicht selber zu von wegen es wäre deine Sache nicht seine...

Was dich jetzt erwartet hängt davon ab wie locker Träger und Einrichtung sind. Aber das kann hier niemand vorraus sagen vielleicht passiert nichts, vielleicht hast du ein kurzes Gespräch, vielleicht fliegst du tatsächlich. Gibt Leute die sind schon für weniger geflogen. FSJler sind sehr teuer (kannst deinen Chef ja mal fragen was er alles für dich an den Träger löhnen muss und damit meine ich nicht die monatliche pauschale die du bekommst) daher verstehen die meisten Betriebe bei Fehlverhalten wenig Spaß.

in jeder jugendherrberge darf man drogen in beliebigen mengen mitbringen und konsumieren.

zumindest solange die drogen legale wie tabak, koffein, medikamente,... sind.

@john201050

Nein.  In Jugendherbergen ist das Rauchen verboten, Saufgelage sind ebenso untersagt.

Das ist Blödsinn in Jugendherbergen darfst du nicht rauchen und Alkoholekzesse schon mal gar nicht... Woher hast du so einen Schwachsinn bitte? Mal ganz davon ab das du von legalen Drogen sprichst zu denen Marihuana immer noch nicht gehört und selbst wenn diese gestattet wären (was immer noch nicht zutrifft) das immer noch nicht für Marihuana zutrifft. Somit ist dein Kommentar nicht nur falsch sondern auch unnötig.

Mach Dir keinen Kopf. Es wird nicht zu einem Strafverfahren kommen. Wer einigermaßen sozial eingestellt ist (und das sollte man in der Behindertenhilfe schon sein), der wird nicht riskieren Deiner Zukunft einen Knick zu verpassen, indem er Dich bei der Polizei anzeigt.

Möglicherweise wird Dein FSJ vorzeitig beendet, aber strafrechtliche Konsequenzen wird die Sache m.E. nicht haben. Möglicherweise belässt man es auch mit einer einfachen Ermahnung.

Warte den weiteren Verlauf in Ruhe ab. Da kommt nicht viel auf Dich zu.

Solange er das Zeug nicht aufgehoben hat, kann er dir ja schlecht nachweisen das du BTM besessen hast. Von daher steht Aussage gegen Aussage. Und im Zweifel fällt die Entscheidung immer zugunsten des beschuldigten aus. Polizeiliche Konsequenzen brauchst du von daher nicht erwarten. Allerhöchstens eine Anzeige die im Winde verfliegt.

Was den Arbeitgeber angeht, ist die ganze Sache ziemlich willkürlich. Denn hat der Aufseher der dich erwischt hat, einen guten Ruf, dann wird ihm mehr glauben geschenkt als dir. Trotzdem hat der Mann keine Beweise und solange er deine Schuld nicht beweisen kann, brauchst du nichts befürchten.

Ein tägliches zusammenarbeiten wird mit ihm sicher nicht angenehm, aber besser seine Glaubwürdigkeit in Frage stellen, als deine Zukunft aufs Spiel zusetzen.