Darf man dieses Messer in der Öffentlichkeit mit sich führen?
Ich habe hier ein Messer und würde gerne wissen ob ich es mit mir führen darf wenn ich in die Stadt gehe oderso.. ^^ bin 15
3 Antworten
Dem Führungsverbot nach § 42a Waffengesetz unterliegen abgesehen von Hieb- und Stosswaffen nur feststellbare Einhanmesser und fesstehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm Das Messer im Bild fällt in keine dieser Kategorien, somit fällt es auch nicht unter das Führungsverbot.
Denke schon... Wenn du es nicht für irgendwas illegales benutzt ^^
DerOli01
08.02.2016, 14:21
Bin mir aber nicht sicher, bin selbst erst 16^^