Minijob 450€ Grenze und Zuschläge?
Hallo, ich übe neben dem Studium einen Minijob aus. Ich verdiene ca. 12€ die Stunde.
Da ich aber immer erst Nachts arbeite, erhalte ich einen 25% Zuschlag.
Im Monat würde ich auf 440€ +100€ Zuschlag kommen.
Würde ich hier den Status Minijob verlieren? Oder zählt der Zuschlag nicht dazu, weil dieser ja steuerfrei ist?
2 Antworten
Hi retword,
da hilft dir die minijob-zentrale.de gerne weiter: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html
wie z.B.: Steuerfreie Einnahmen zählen nicht zum Verdienst
Hat Ihr Minijobber steuerfreie zusätzliche Einnahmen, zählen diese nicht zu seinem regelmäßigen Verdienst. Dazu gehören einmalige Einnahmen oder laufende Zulagen, Zuschläge und Zuschüsse, wie z. B. Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge.
Gruß siola55
Sorry - aber war wohl nicht hilfreich???
Du kannst doch auch als Werkstudent arbeiten.
Laut Gesetz darfst du alsWerkstudent maximal 20 Stunden in einer Woche arbeiten. Du kannst dort mehr als 500 /600Euro steuerfrei verdienen. Die genaue Grenze weiß ich leider nicht.
Da du mehr als 450€ verdienst, so ist es kein Minijob mehr! Denn laut Vertrag darfst du nicht über 450€ kommen!
Beim Bäföq würdest du also Probleme kriegen, wenn du jeden Monat so viel verdienst, da du die Grenze von 5400€ im Jahr nicht üherschreiten darfst.
Falls es einfach nur ein Minijob ist: Ja, du darfst Steuern zahlen. Denn auch ein Zuschlag ist nicht steuerfrei, sondern erhöht in dem Fall nur das Gehalt und dein Einkommen.
Allerdings kann es sein, dass das noch zum Grundfreibetrag gehört und du auch dann keine Steuern oder so zahlen musst!
Hier hast du es. Ganz schnell über Google gefunden.
Laut dieser Seite wäre das also ok..
440 und 110 sind? 550. Also über 450. Somit wird es versteuert. Deshalb hab ich das mit Werkstudent vorgeschlagen. Da kannst du mehr ohne Versteuerung verdienen
Du verstehst überhaupt nicht worum es geht.
Dann erklär es ihm und mecker hier nicht rum. Du bist sowas von unfreundlich...
Du kannst doch auch als Werkstudent arbeiten...
...und verliert somit den kostenlosen Familienversich.schutz über die Eltern :-((
Aktuell betragen hier die mtl. Einkommensgrenzen 445€ bzw. 450€ beim Minijob!
Schön, und ist das jetzt eine Antwort auf meine Frage? Nein.