Wie kann man die Mindestvertragslaufzeit eines Mietvertrag umgehen?

14 Antworten

Es  besteht durchaus die Möglichkeit den Vertrag vorzeitig zu beenden. Allerdings nicht durch eine Kündigung, sondern durch einen Aufhebungsvertrag.

Unter folgenden Voraussetzungen besteht ein Anspruch des Mieters

auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages:

    Der Mieter muss ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Vertragsaufhebung haben, das gegenüber dem Interesse des Vermieters an der Fortsetzung des Vertrages erheblich überwiegt. Da du derzeit arbeitssuchend bist und die Möglichkeit hast einen Arbeitsplatz zu bekommen, steht m. E. dein berechtigtes Interesse über dem des Vermieters. Allerdings muss dein Arbeitsort tatsächlich in unzumutbarer Entfernung vom Wohnort liegen. Knappe 10 km reichen da nicht aus. Außerdem muss der Mieter einen Nachmieter stellen, der zum Eintritt in den unveränderten Mietvertrag bereit und für den Vermieter zumutbar ist. (Dies auch ohne Nachmieterklausel im Mietvertrag) Zu bedenken ist jedoch bei deinem Arbeitsplatz die Probezeit. Wenn du die nicht überstehst, bist du der Gelackmeierte.

Zum 01.12.2015 bin ich in eine Wohnung gezogen... Im Mietvertrag dazu steht folgender Wortlaut: "Eine Kündigung des Mietverhältnisses ist erstmals zum 30.09.2017 möglich" 

Wenn nur das da steht und dort nicht steht dass es für beide Seiten gilt, dann ist die Klausel unwirksam und somit kannst du mit der gesetzliche Frsit von drei Monaten kündigen.

Hier ein Link wo Du es nachlesen kannst:

http://www.mietrecht.org/mietvertrag/kuendigungsverzicht-im-mietvertrag-maximal-4-jahre/

MfG

johnnymcmuff


Vielen lieben Dank für die zahlreichen Antworten :)

nach gründlicherem Studium des Mietvertrages, steht der Sachverhalt ggf. in einem ganz anderen Licht.

"Der Mieter verpflichtet sich ausdrücklich zum Räumen der Wohnung, wenn die Miete nicht oder nur noch teilweise vom Amt überwiesen wird. Das Mietverhältnis ist dann sofort beendet.Bei Leistungen von Ämtern für Unterkunft und Heizung werden direkt vom Mieter an den Vermieter abgetreten, hierzu ist die bezeichnete Bankverbindung zu nutzen. Eine gesonderte Abtretungserklärung ist zu unterzeichnen, die Bestandteil des Mietvertrages wird."

Nun ist es so, dass  der Vermieter vor Unterzeichnung des Vertrages Kenntnis darüber hatte, dass ich im Leistungsbezug des örtlichen Jobcenters stehe. Eine Abtretungserklärung für die Zahlung der Miete direkt vom Jobcenter an den Vermieter existiert nicht. Die Miete geht direkt auf mein Konto, welche ich anschließend an den Vermieter überweise.

"eigentlich" hätte doch der Mietvertrag unter solchen Klauseln un Umständen doch gar keinen rechtlichen Bestand. Und immerhin schenkt der Vermieter dieser Klausel keine Beachtung, während er aber auf die Mindestvertragslaufzeit besteht.

Grenzt dies nicht an willkürlicher Auslegung des Mietvertrages? entweder er gilt im ganzen oder gar nicht

TomTom51179 
Fragesteller
 31.01.2016, 19:32

Da ja nun die Miete nicht vom Amt überwiesen wird bedeutet das doch, dass ich gegen genau diese Bestimmung im Mietvertrag verstoße, also räume ich zum Ende des Monats die Wohnung und bin sauber aus dem Mietvertrag raus ohne das der Vermieter irgendeine Schadenersatzforderung geltend machen kann??? Oder irre ich mich da?

Such Dir am neuen Arbeitsort ein möbliertes Zimmer für die Übergangszeit. Wenn alles mit der Arbeit klappt, also auch die Probezeit voraussichtlich gut verläuft, kann man immer noch die Wohnung kündigen. Wenn es aber schief geht, hat man gleich 3 neue Probleme:

1. Die alte Wohnung ist weg.

2. Die neue Wohnung in der neuen Stadt brauchst Du nicht mehr.

3. Bei der Suche nach neuer Arbeit kannst Du evtl. keinen Wohnsitz vorweisen.

Wenn sich nach Ablauf der Probezeit heraus stellt, dass alles gut verlaufen ist und Du in einbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wirst, kannst Du immer noch versuchen, aus der Wohnung raus zu kommen. Ein halbwegs vernünftiger Vermieter wird mit sich reden lassen, dass man sich entweder durch aktive Nachmietersuche um eine Neuvermietung kümmert oder dass man die Erlaubnis bekommt, die Wohnung unter zu vermieten.

PlueschTiger  27.01.2016, 17:40

Und du bezahlst die Miete, oder wie? Das Argument mag richtig sein, aber wenn es nicht um die Finanzen ginge wäre es dem Frager wohl egal ob ihm die Wohnung an der backe hängt oder nicht. Daher gib auch antworten die deinem Expertenrang würdig sind und nicht nur so was. Denn der Vermieter hat bereits bewiesen das er nicht vernünftig ist, was schon die Knebelfrist zeigt.

bwhoch2  27.01.2016, 20:22
@PlueschTiger

Klar zahl ich die Miete! Wie komm ich dazu?

Der Plan A des Fragestellers scheidet wohl aus.

Der Plan B wäre mein Vorschlag. Einfach das beste aus der Situation machen. Dass das schwer zu finanzieren ist, ist mir schon klar, aber man könnte auch über Finanzierungshilfen wie einen Kredit bei Banken oder Verwandten nachdenken, der dann langfristig zurück gezahlt werden kann. Fakt ist nun mal, dass es einen Vertrag gibt, aus dem der Fragesteller nicht raus kommt und der gewisse finanzielle Verpflichtungen enthält, die eingehalten werden müssen. So ist es nun mal.

Plan C wäre, auf die neue Arbeit zu verzichten, aber dies würde sich möglicherweise langfristig als sehr sehr fatal heraus stellen.

Plan D wäre, eine fristlose Kündigung zu provozieren, in dem man einfach nicht mehr zahlt, was aber leider das Schlechteste wäre, was man tun kann, denn das ändert nichts an der Zahlungsverpflichtung, bringt einen negativen Schufaeintrag und wenn der Vermieter den Lohn pfänden läßt, ist auch die neue Arbeitsstelle ganz schnell wieder weg.

Also, PlueschTiger, was würdest Du vorschlagen?

PlueschTiger  28.01.2016, 17:08
@bwhoch2

Ich weiß sie sind nicht gerade das Gelbe vom ei aber auch eine Möglichkeit.

Möglichkeit 1 sollte nichts möglich sein. Klage. Sicher der Vertrag ist Vertrag, doch Gerichte wägen neben dem Vertrag auch andere Dinge ab und auch andere Gesetze. Bedenke das das Mietrecht nicht das einzige ist. Sicher ist eine Klage ohne Versicherung unmöglich weil ebenso teuer wie die Miete.

Möglichkeit 2 ein Gespräch mit dem Vermieter und dem Hinweis das er die Möglichkeit hat, sich mit einer Auflösung und die Gesetzliche Kündigungsfrist zufrieden zu geben, oder er darf seine Vertragsmiete mit Zusatzkosten einklagen, aber nicht damit rechnen braucht das etwas zu Holen ist. Selbst wenn er im Recht ist, wird ein Vermieter es sich wohl 2 mal überlegen ob er Zusätzlich Geld Investiert, da selbst mit Titel er womöglich auf den Kosten sitzen bleiben könnte. Denn der Mieter kann wegen dem Titel den der Vermieter erwirkt auch den Job verlieren, ohne Job Jobcenter. Jobcenter = Offenbarungseid, da Zahlungsunfähig.

Nr. 2 ist auch eine Art Bluff. Ich denke mal, der Vermieter wird auch auf stur stellen weil er sich im Recht und am Längeren Hebel sieht. Doch wenn er damit rechnen muss, das er selbst mit Titel ins leere läuft, könnte es ihm zum Umdenken bewegen.

Nr. 3 Öffentlichkeit. Ein Drohung mit den Medien (Zeitung) und negativer Werbung kann eventuell auch helfen. Denn egal ob Privat oder Firma, alle haben einen ruf zu verlieren.

Letztlich kennen wir den Vertrag nicht im Detail und können daher eh nur spekulieren. Womöglich ist der wisch nicht mal unterschrieben und somit nicht mal gültig, auch so was ist schon passiert.

bwhoch2  28.01.2016, 17:57
@PlueschTiger

Möglichkeit 1 halte ich für sehr unsicher. Gerichte können sich nicht über Gesetze hinweg setzen. SIe können sie nur auslegen und wenn die beiderseitige Verzichtserklärung sauber formuliert ist, gibt es keine Chance.

Die Möglichkeit 2 würde mich als Vermieter dazu bewegen, es erst recht darauf ankommen zu lassen. Die Konsequenzen, mit einem 30 Jahre lang gültigen Titel, Jobverlust wegen Lohnpfändung und ggf. Kontensperre auf der Bank oder Pfändung aus der Wohnung und nicht zuletzt der negative Schufa-Eintrag und Eintrag in Mieter-Datenbanken haben unabsehbare Folgen im Leben des Mieters. Natürlich könnte man so eine Drohung einfach mal versuchen.

Die Einschaltung der Öffentlichkeit könnte ins Leere laufen. Bei einem Vermieter ist der Ruf nicht so wichtig, wie z. B. bei einem Lebensmittellladen. Nicht umsonst haben die schlimmsten Vermieter im Land - so bestimmte bekannte Wohnungsgesellschaften - nach wie vor keinerlei Skrupel im Umgang mit ihren Mietern.

Die Prüfung des Vertrags durch jemand, der wirklich was davon versteht sollte auf jeden Fall am Anfang stehen.

PlueschTiger  28.01.2016, 20:36
@bwhoch2

Die Prüfung des Vertrags durch jemand, der wirklich was davon versteht sollte auf jeden Fall am Anfang stehen.

Allein schon wegen der Möglichen Kosen, die über die Zeit des Vertragslaufes, an Miete anfallen.

wenn du arbeitslos würdest und ihm keine miete mehr zahlen könntest, dann hätte er ein problem, wenn aber sein mieter ihn bittet ihm entgegen zu kommen, weil er eine arbeit gefunden hat, dann sollte er noch mal in sich gehen, ich würde das mal schriftlich darstellen und ihm anbieten, einen nachmieter zu suchen. es muss doch möglich sein , dich unter absprachen aus dem mietverhältnis zu entlassen.