Mietvertrag - Tierhaltung verboten - Darf ich Hunde zu Besuch haben?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
In meinem Mietvertrag steht, dass ich keine Tiere in meiner Wohnung halten darf.

Wenn das so pauschal steht, ist das Verbot unwirksam. Der Vermieter muss jede Ablehnung zur Tierhaltung individuell begründen und eine Interessenabwägung vornehmen.

Hast du mal den genauen Wortlaut für uns?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Hund zu Besuch trotz Haustierverbot: Geht das?

Auch wenn im Mietvertrag die Hundehaltung für die Mietwohnung von der Erlaubnis des Vermieters abhängt und dieser das untersagt, darf ein Hund zu Besuch kommen. Allerdings sollten Mieter darauf achten, dass dies nicht zu lange und zu häufig geschieht. Liegt keine Erlaubnis vor, darf in der Mietwohnung ein Hund nicht zur Pflege aufgenommen werden (AG Hamburg, Az. 49 C 29/05).

https://www.mietrecht.com/hundehaltung-mietwohnung/

Besuch mit Hund ja. Hund zu Besuch oder Pflege nicht.