Mietquittung für den Vermieter
HI Leute ,
ich hab da mal ne blöde Frage und zwar ziehe ich zum 1.3 mit meiner Freundin in eine gemeinsame Whg wir beide sind berufstätigt aber bekommen noch Geld vom Jobcenter die kosten für die Wohnung wurden von Jobcenter bewilligt da wir als Bedarfsgemeinschaft gelten .
So meine Frage jetzt und und zwar steht in den Unterlagen für die wohnung...
Zitat * Bitte unterschreiben Sie alle Vetragsunterlagen und geben sie diese mit der -----> ERSTEN MIETQUITTUNG <----------dem Hauswart.*
So was meinen die mit Mietquittung bekomm ich das von Amt als sprich eine Bestätigung das die Miete übernommen bzw überwiesen wird ???????
Ich hab echt kein Plan bin das erste mal beim Amt und musst in meine vorherigen wohnung nie so ein Quittung abgegeben ..... ich hoffe das einer von euch ein hilfreiche antwort für mich hat ;)
Danke in voraus -
2 Antworten
Wenn du die Miete nicht selbst überweist, musst du dir vom Jobcenter eine Bestätigung über die Direkt-Zahlung holen. Aber die Mietzahlung steht ja auch noch zusätzlich im ALG2-Bescheid. Das sollte auch als Quittung reichen.
Okay , jetzt bin ich um einiges schlauer ;)
DANKE
Ich denke mal, es ist ein Nachweis über die Zahlung der Miete gemeint. Gehört habe ich das sonst noch nicht.
Aber für eine richtige Auskunft solltest du ganz einfach deinen Vermieter kontaktieren und nachfragen oder gehe doch zum Hauswart und frage den. Der müsste es ja dann eigentlich auch wissen.
Ja da hast du recht ;)
das beste ist mal dort nachfragen , bloss bis man da jemanden ans telefon bekommt ist wie ein 6 in lotto ^^ deswegen wollt ich schaun ob ich in netz ne antwort bekomme;)
Trotzdem DANKE