Meisterbafög - Rückzahlung wegen Abbruch durch Krankheit?

1 Antwort

Natürlich musst du das zurück zahlen!Du solltest lieber versuchen, die lehrgangsgebühr nicht in vollem Umfang zahlen zu müssen, weil du den Kurs ja nicht komplett absolvieren konntest.,, aber mit dem dir gewährten Darlehen hat das nix zu tun.