Mein Nochmann und ich sind Pächter eines Kleingartens. Wir stehen beide im Kauf- und Pachtvertrag. Muss er mich nach Scheidung ausbezahlen?

4 Antworten

Wenn Sie angeben, Sie seien Pächter des Kleingartens, haben Sie voraussichtlich eine eventuell bestehende Kaufoption noch nicht ausgeübt. Da Sie beide den Pachtvertrag unterzeichnet haben, sind Sie gleichermaßen berechtigt und verpflichtet. Weder Sie noch Ihr Ehegatte haben irgendwelche Vorrechte, insbesondere keinen Anspruch gegen den anderen, infolge Trennung oder Scheidung aus dem Pachtvertrag entlassen zu werden. Sie können allenfalls versuchen, den Pachtvertrag vorzeitig zu kündigen, sind dann aber auf die Zustimmung des Verpächters angewiesen. Ansonsten müssen Sie den Pachtvertrag fristgemäß kündigen. Die Kündigungsfrist entnehmen Sie dem Pachtvertrag. Eine theoretisch mögliche Klage, den Ehegatten zur Kündigung des Pachtvertrages zu verpflichten, erscheint wenig aussichtsreich. Hier stünde Recht gegen Recht. Es ist wie „mitgegangen – mitgefangen“. Sofern Sie den Kleingarten gekauft haben und damit Eigentümer des Gartens sind, könnte ein Partner den Kleingarten vollständig übernehmen. Dazu müsste er den Anteil des anderen formal kaufen und ihm seinen Anteil ausbezahlen. Ein Anspruch darauf besteht aber nicht. Kommt keine Einigung zustande, wäre der Kleingarten zu verkaufen und jeder erhielte seinen Anteil. Findet sich kein Kaufinteressent, besteht die Möglichkeit, den Kleingarten zwangszuversteigern. Erlöse in der Versteigerung sind meist aber minimal.

wenn er auch den Garten behalten will, dann nicht.

Aber er gehört doch uns beiden. Kann ich nicht meinen Anteil verkaufen wenn ich möchte? Ich nutze den Garten nicht.

@Susan17101977

dann verkauf deinen Anteil an deinen Nochmann und gut ist. Wenn allerdings keine von euch beiden den Garten weiterhin haben will, verkauft ihn und teilt 

Was heißt Kaufvertrag? Wenn Ihr Pächter seid, so gehört Euch das Gartengrundstück nicht. wenn Ihr es gekauft habt, seid Ihr keine Pächter. Wie auch immer: in beiden Fällen muss er Dich nicht auszahlen. Da Ihr ja beide gleichberechtigt seid, könnte er sonst genauso gut von Dir verlangen, das DU ihn auszahlst. falls Ihr Eigentümer seid, so könnt ihr entweder untereinander regeln, dass einer den anderen auszahlt und dieser ihm seinen Miteigentumsanteil verkauft. Oder Ihr könnt das Grundstück an einen Dritten verkaufen und Euch den Erlös teilen. Wenn Ihr Pächter seid, könnt Ihr den verrtrag etweder einfach weiterlaufen lassen, oder Ihr könnt den Vertrag gemeinsam kündigen. in beiden Fällen kannst Du deinen Mann zwingen, wenn er nicht mitspielt. Seit Ihr Eigentümer, kannst Du ihn zu einer Zwangsversteigerung zwingen, falls er nicht bereit ist Dir deinen Anteil abzukaufen oder an einen Dritten zu verkaufen. Seid Ihr Pächter, so kannst Du in auf Kündigung des Pachtvertrags verklagen.

Das wird wohl erst im Rahmen der Scheidung geklärt. Es könnte ja auch umgekehrt kommen, dass Du ihn auszahlen musst.

er nutzt ja den Garten seit einem Jahr alleine. Seit wir getrennt sind. ich habe nicht mal Schlüssel dafür. Weshalb sollte ich ihn dann ausbezahlen?

@Susan17101977

Das hast Du ja bisher nicht geschrieben. Wenn Du den Schlüssel abgibst und den Garten nicht nutzt, ist es zunächst erst einmal Dein Problem. Da wird jeder Jurist untertellen, dass Du damit Dein Einverständnis bekundet hast. Vermutlich werdet Ihr da noch viel Gezerre haben, wenn Ihr nicht zur Einvernehmlichkeit bereit seid.

Das ist sicher nicht schön, aber es ist dennoch eine Tatsache.