Man kann doch in der Probezeit einer Ausbildung Urlaub nehmen oder nicht?

10 Antworten

Der Urlaub steht dir zu und natürlich kannst du ihn auch nehmen. Stimme dich dazu einfach mit deinem Ausbilder ab. Viele Betriebe legen sogar Wert darauf, dass der Urlaub in dem Jahr genommen wird, in der er dir zusteht.

Vielleicht habt ihr über Weihnachten ja auch Betriebsruhe. Ansonsten musst du dich ggf. mit deinem Ausbilder, den Mitauszubildenden und den Kollegen arrangieren.

Grundsätzlich ist es aber natürlich kritisch in der Probezeit Urlaub zu machen. Das sollte man eigentlich nur aus wichtigen Gründen oder wenn es bereits vor der Einstellung vereinbart war.

Der Urlaub steht dir zu. PUNKT! Du kannst ihn auch nehmen. Es wird halt einfach nur nicht gern gesehen. Mehr nicht.

Es ist grundsätzlich so, dass Urlaub genehmigt werden muss. Dh man stellt einen Antrag und der muss unterschrieben werden. Es ist unüblich während der Probezeit Urlaub zu nehmen - aber es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass man ihn bekommen kann. Es wäre ja auch fatal, wenn man zB nicht zu Hochzeiten darf o.Ä. nur weil da die Probezeit gerade mal im Leben stattfindet. Es kann zB sein; dass dir deine Tage lieber zB im Februar gegeben werden oder sonst was, du zB was mit ins kommende Jahr rübernimmst. Oder du sowieso in der "flauen" Zeit rund um Weihnachten/Silvester nicht gebraucht wirst, je nach Branche. Denn in Büros kann man da eh kaum was machen zB weil andere Büros auch nicht besetzt sind.

sicher kannst du urlaub nehmen

wenn der betrieb ihn gewährt

du kannst ja nicht immer dann urlaub nehmen, wenn du möchtest, auch als fest angestellter

Die Berufsausbildung beginnt mit der Probezeit, die nach dem Gesetz mindestens einen und höchstens vier Monate beträgt. Du baust während dieser Zeit zwar Urlaubsansprüche auf, aber während der Probezeit Urlaub zu beantragen, kommt beim Ausbilder/Arbeitgeber in der Regel nicht gut an, und sollte nur in absoluten Ausnahmefällen in Erwägung gezogen werden.