Lohnt sich die getrennte Veranlagung? Frau ist Rentnerin erwerbsunfähig

2 Antworten

Ich würde auf keinen Fall die getrennte Veranlagung wählen. Deine Frau bleibt mit 650€ Rente weit unter dem steuerlichen Grundfreibetrag. Bei einer getrennten Veranlgung geht der "nicht ausgenutzte" Grundfreibetrag Deiner Frau verloren. Bei Zusammenveranlagung nicht! Hinzu kommt, dass Du Arbeitslosengeld erhalten hast, was bisher unversteuert geblieben ist. Das Arbeitslosengeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progessionsvorbehalt, was bedeutet, dass es den Steuersatz erhöht.

Wenn Du Dir kein Steuerprogramm kaufen willst, gebe Eure Daten in ELSTER ein. Einmal als Zusammenveranlagung und jeweils einmal als Einzelveranlagung für Dich und einmal für Deine Frau. Du musst dann leider zwei Fälle anlegen, da ELSTER keine getrennte Veranlagung rechnen kann (dafür ist es kostenlos).

Meiner Meinung nach lohnt sich in diesem Fall die getrennte Veranlagung nicht. Getrennte Veranlagung ist dann interessant, wenn beide Parteien gut verdienen. Aber im Grunde hat deine Frau so gut wie gar nichts und du verdienst durchschnittlich. Da muss man nicht getrennt veranlagen. Das bringt euch nichts. Aber wenn du möchtest, kannst du ja noch beim Finanzamt direkt nachfragen.