Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende, neuer Job 1.09.?

2 Antworten

Das Kündigungsrecht ist asymetrisch. Die gesetzliche Kündigungsfrist ist für Angestellte 2 Wochen zum Monatsende bzw. zum 15. des Monats. Der Arbeitgeber darf dich demgegenüber schlechter stellen (=längere Frist) wenn dies in einen Tarifvertrag geregelt ist. Ich weiß ja nicht bei welcher Caritas du so beschäftigt bist, aber der Tarifvertrag der Caritas, der mit google zu finden ist spricht bei bis zu 5 Jahren Betriebszugehörigkeit von 6 Wochen zum MONATSENDE

https://caritas-dienstgeber.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/AVR_online/avr14.pdf