Vermieter verlangt eidesstattliche Erklärung?

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Es geht um die Kündigung der Mietwohnung, die nur derjenige vornehmen kann, der auch dazu berechtigt ist. Und es geht um den Inhalt der Wohnung, den der Vermieter nicht einfach irgendwem überlassen kann.

Würdest Du jetzt einfach kündigen und die Wohnung ausräumen, könnte kurz danach jemand beim Vermieter erscheinen und behaupten er wäre der Erbe und hätte Anspruch auf Schmuck, Diamanten und das viele Bargeld, das noch in der Wohnung war und nun aufgrund der vorschnellen und leichtsinnigen Herausgabe durch den naiven und zu gutgläubigen Vermieter für ihn verloren wäre. Schadensersatz!

Da es mit dem Erbschein einige Zeit dauern kann, aber eine eidesstattliche Erklärung sehr schnell geht, bittet er nun zu seiner Absicherung um ein solches Dokument.

Kommt dann wirklich noch so ein Erbe daher, wäre er aus dem Schneider bzw. nur mehr sehr schwer haftbar zu machen.

schelm1  18.05.2018, 18:14

er wäre der Erbe und hätte Anspruch auf Schmuck, Diamanten und das viele Bargeld, das noch in der Wohnung war

...und dies auch noch nachweisen kann!?!

bwhoch2  18.05.2018, 19:16
@schelm1

Schwierig, aber Zoff und womöglich ein teurer und vor allem nerviger Rechtsstreit, den sich der Vermieter wohl ersparen will.

bwhoch2  18.06.2018, 08:29

Danke für die Auszeichnung.

Der Vermieter möchte einen Beweis, dass deine Eltern gestorben und du somit als Erbe ihr Rechtsnachfolger bist. Denn nur dann kannst du die Wohnung auch rechtskräftig kündigen.

Dafür braucht er allerdings keine eidesstattliche Versicherung, sondern schlichtweg eine Kopie vom Erbschein. Das ist das Dokument, was dich als rechtmäßigen Erben ausweist.

bwhoch2  18.05.2018, 17:56

Die Frage ist, wann man den Erbschein bekommt. Das kann dauern. Die Wohnung sollte aber schon beizeiten gekündigt werden und der Vermieter will sich absichern, dass er nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn plöztlich noch Erben auftauchen sollten, die Anspruch auf Wohnung oder Inhalt stellen.

juwelino 
Fragesteller
 18.05.2018, 17:57

Danke, die Sterbeurkunden hat der Vermieter bereits bekommen. Einen Erbschein werden wir nicht beantragen (dauert ewig und hat hohe Kosten), da kein Immobilieneigentum besteht und auch sonst niemand einen Erbschein wollte.

albatros  19.05.2018, 00:18
Du bist sozusagen in das Mietverhältnis eingetreten

Stimmt nicht, die Wohnung wurde geerbt. Das ist etwas Anderes als der Eintritt in den Mietvertrag.

beangato  19.05.2018, 00:34
@albatros

Was meinst Du, warum ich "sozusagen" geschrieben habe?

Eine eidesstattliche Erklärung kann vom Richter gefordert werden, nich vom Vermieter.

Was er verlangen darf, ist ein Erbschein aus dem hervorgeht, dass du Erbe bist. Sprich diesbezüglich beim Nachlassgericht des betr. Amtsgerichtes vor, falls du noch nicht diesen beantragt bzw. erhalten hast.

juwelino 
Fragesteller
 19.05.2018, 07:15

Mir ist das mit dem Erbschein durchaus bekannt (s. oben). Das wäre die Alternative zu der geforderten eidesstattlichen Erklärung. Eidesstattliche Erklärungen können m.E. von jedem gefordert werden, z.B. ist das mittlerweile bei der Erstellung von Masterarbeiten etc. an Hochschulen üblich.

Der Vermieter möchte einen Nachweis, dass deine Eltern verstorben sind und du der Erbe bist. Warum er eine eidesstattliche Erklärung will ist mir nicht klar, denn dafür genügt der Erbschein.