Krankheitsbedingte Lohnfortzahlung - was sind Sonderzulagen?
Hallo,
Laut Tarifvertrag muss mein Arbeitgeber während ich krank bin mir keine Sonderzulagen bezahlen. Was muss ich mir darunter vorstellen? Ich bekomme wenn ich arbeite Schichtzulagen. Aber das sind doch eigentlich keine Sonderzulagen, da ich sie ja immer bekomme. Was sind also Sonderzulagen?
Danke :)
3 Antworten
Nacht oder Schicht oder Feiertags - Zuschläge sind Sonderzulagen, die man aber nur bekommt, wenn man auch tatsächlich arbeitet. Ausgleichszahlungen müssen auf jeden Fall versteuert werden.
Lohnfortzahlung bezieht sich hier auf den Grundlohn.
Hoffe konnte dir helfen, bei weiteren Fragen sehr gerne einfach melden😉
Danke für deine Antwort! Warum werden Schichtzulagen denn als Sonderzulagen bezeichnet? Das sind ja schließlich Zulagen, die man sowieso regelmäßig bekommt. Sind Sonderzulagen nicht eher sowas wie Anwesenheitsbonus, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld?
Das ist ein weitläufiger Begriff, deshalb kann ich das nur allgemein erklären.
Zulagen aber aufgrund deiner Arbeit, deshalb "Sonder"
Kenne leider deinen Arbeitsvertrag inkl. gültigen Tarifvertrag nicht. Eigentlich sollten solche Begriffe klar definiert werden in Verträgen, ist evtl. im Vertrag untergegangen.
Anspruch auf Urlaubs/Weihnachtsgeld hast du trotzdem, auch wenn du mal krank warst.😉
Danke. Leider steht im Tarifvertrag keine Definition dazu. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld bekomme ich zum Glück auch trotzdem.
Sehr gut das freut mich. Falls du mal Probleme hast aufgrund Krankheit mit weniger Geld, kannst du dich jederzeit gerne melden.
Bist du Anwalt?
Ich habe jetzt die Definition doch gefunden im Tarifvertrag. Mit Sonderzulagen ist nur die Erschwerniszulage gemeint und nicht die Zulagen für Schichtarbeit.
Nein RA bin ich noch nicht😉
Hab viel Berufserfahrung auch mit Arbeitsgerichten usw... siehe mein Profil👨⚖
was ist deiner meinung denn eine schichtzulage ?
Bundesarbeitsgericht hat dazu am 24.03.2010 ein Urteil [Az. BAG 10 AZR 58/09, 10 AZR 152/09] gefällt.Sofern der Arbeitnehmer ständige Wechselschichtarbeit ausübt und laut TVöD einen Anspruch auf Schichtzulagen hat, besteht dieser Anspruch auch, wenn er von der Erbringung der Arbeitsleistung unter Entgeltfortzahlung freigestellt ist. Dies ist bei einer Krankheit oder einem Urlaub der Fall.
Danke, dieses Urteil kenne ich. Das hat mich auch dazu veranlasst, diese Frage hier zu stellen. Denn bisher bekam ich während meiner Krankheit nie die Schichtzulagen bezahlt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass mit "Sonderzulagen" die Schichtzulagen gemeint sind. Schichtzulagen sind die Zulagen für Nachtschicht und Wochenendarbeit. Die bekomme ich doch sowieso regelmäßig.
JA, und wenn du krank bist gibts eben nur Grundgehalt.
Nein. Hab nun die Definition im Tarifvertrag gefunden. Mit Sonderzulagen sind nur Erschwerniszulagen gemeint. Die bekomme ich sowieso nie.
Das musst du im Tarifvertrag nachlesen, keiner hier kennt den.
Dort wird nicht erklärt, was Sonderzulagen sind
Dann frag in der Personalabrechnung
Meine Antwort Zeit war abgelaufen....sorry dafür.
Es gibt auch Sonderzulagen wie zum Beispiel eine Anwesenheits-Prämie bei 0 Krankheitstagen im Monat = Betrag x € pro Monat zusätzlich. Darauf hast du kein Anspruch bei Krankheit, aber im Urlaub schon.
Was ist deine spezielle Frage hierzu, hast du weniger Geld während deiner Erkrankung erhalten?