Muss man als Aushilfskraft die Arbeitskleidung selbst bezahlen?

3 Antworten

Das kommt immer ganz darauf an...

Wenn bei der Arbeit "Zivilkleidung" gefragt ist, dann zahlt der Arbeitgeber diese in aller Regel nicht. Das kann entweder der Anzug eines Bankangestellten sein, Jeans und Pullover oder Hemd bei einem Bürokaufmann oder eben auch Arbeitshose und Pullover oder Jacke beim Baggerfahrer eines Tiefbauunternehmens.

Was der Arbeitgeber zahlen muss, das sind vorgeschriebene Schutzausrüstungen wie z.B. Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Warnweste usw. bzw. im Bereich von Laboren oder Lebensmittelverarbeitenden Betrieben Dinge wie Kittel, Schuhüberzieher, Mundschutz und Kopfhaube o.ä.

Wenn an der Arbeitsstelle nun aber eine "Uniformierung" vorgegeben ist, weil der Arbeitgeber sich von einer einheitlichen Arbeitskleidung ein professionelle(re)s Erscheinungsbild und Eigenwerbung erhofft, dann muss er diese Kleidung auch stellen.

In einigen Bereichen, beispielsweise bei der Polizei, wird das wiederum anders gelöst: Dort gibt es klare Bekleidungsvorschriften, die Polizisten bekommen ein festgelegtes Kleidergeld pro Jahr, mit dem sie sich dann selbstständig einkleiden können bzw. müssen.

Nein, hab ich jetzt noch nie gehört. Ausser man darf anziehn was man will, dann muss man es in der Regel selbst bezahlen.

Dann hat ja offenbar der Arbeitgeber die Kleidung bezahlt.