Kosten für Grabräumung?

2 Antworten

Das ist richtig, die Grabnutzung wurde ja offenbar von deinem Mann beauftragt. Die jetzt geltend gemachten Räumungskosten stellen insofern eine Nachlassverbindlichkeit deines Mannes dar.

Bliebe zu prüfen, ob die Erben deiner Schwägerin hier mit heranzuziehen wären.

G imager761

Die Grabnutzung wurde von der Betreuerin des Verstorbenen veranlasst sowie auch die Beerdigung etc. Da es keine anderen Erbberechtigten gab, fiel das "Erbe" an meinen Mann und seine Schwester und nach deren Tod nun an meinen Schwager und mich. Ich habe bei der Rechtsauskunft meiner Rechtsschutzversicherung nachgefragt, auch hier wurde mir bestätigt, dass wir als Erbnachfolger die Kosten tragen müssen. Mein Schwager und ich teilen uns die Kosten und werden das Notwendige veranlassen.

Ja, das ist so, da du wie genannt, die Erbrechtsnachfolgerin deines Mannes bist.

Hättest du sein Erbe ausgeschlagen, würde dich das nicht treffen.