Kart fahren mit völliger Haftung?

5 Antworten

Verletzt ihr euch, haftet ihr.

Nein, du haftest natürlich nicht für Verletzungen die du dir selbst zufügst. Vielmehr geht es hier darum, dass dann der Veranstalter nicht haftet und du entsprechend keine Schmerzensgeldzahlungen fordern kannst. Sämtliche Behandlungskosten zahlt deine Krankenversicherung. Auch eine private Unfallversicherung würde greifen.

Verletzt ihr jemand anderen, haftet ihr

Logisch, das wäre auch ohne zusätzliche Vereinbarungen der Fall. Hier greift deine Private Haftpflichtversicherung, da es sich um nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge auf nicht öffentlicher Strecke handelt.

Treten Schäden am Kart auf, haftet ihr

Auch das ist logisch und bedarf keiner zusätzlichen Vereinbarung. Hier greift ebenfalls deine Private Haftpflichtversicherung wenn dort Schäden an gemieteten Sachen versichert sind (was nur in wirklich guten Tarifen der Fall ist).

Die Haftungserklärungen sehen (fast) überall so aus (hier ein willkürliches Beispiel):

(wobei Fakt ist, ich habe es noch nie erlebt, dass jemand bei einem kleinen Unfall mit begrenztem Schaden zur Rechenschaft gezogen wurde).

Haftungserklärung

(1)   Ich miete ein Fahrzeug vom MS Kartcenter, um an den Trainingsläufen und den ausgeschriebenen Veranstaltungen teilzunehmen. Für sämtliche Beschädigungen an den gemieteten Fahrzeugen durch Unfall oder unsachgemäße Behandlung übernehme ich die volle Haftung! Dabei ist mir die Verantwortung gegenüber dem MS Kartcenter und den anderen Teilnehmern bewußt.

 

(2)   Die Bahnordnung in Verbindung mit der Erklärung der Flaggensignale habe ich gelesen und verstanden.

 

(3)   Ich erkläre und erkenne ausdrücklich an, daß das Betreten und der Aufenthalt auf dem Gelände des MS Kartcenter sowie die Teilnahme an allen Aktivitäten uneingeschränkt auf eigene Gefahr und Risiko geschieht. Dazu erkläre ich ausdrücklich, daß im Falle einer Verletzung, im Todesfall, bei Vermögens- und sonstigen Schäden, die mir durch Eigen- oder Fremdverschulden entstehen, auf die Durchsetzung jeglicher Rechte und Ansprüche gegen das MS Kartcenter, seinen Angestellten, Geschäftsführer, Lieferanten, Ausrüster, Sponsoren oder sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie gegen andere Besucher oder irgendwelcher anderer Dritten, denen ein Mitverschulden angelastet werden könnte, sowohl von mir als auch von meinen Angehörigen oder sonstigen Dritten in jeder Form verzichtet wird.

 

(4)   Ich versichere, daß ich keinen Alkohol innerhalb der letzten 6 Stunden konsumiert habe, und daß ich weder unter Drogen noch unter Einfluß irgendwelcher Medikamente stehe, wodurch meine Fahrtüchtigkeit beeinflußt sein könnte. Außerdem unterwerfe ich mich für den Zeitraum der Teilnahme an jeglichen Aktivitäten den Regeln und Anweisungen des MS Kartcenter und deren Erfüllungsgehilfen.

 

Gerichtsstand ist Hattingen

„Verletzt ihr euch“ - dafür ist die Krankenversicherung zuständig, also ok.

„Verletzt ihr andere“ & „Schäden am Kart“ - da dürfte in der Privathaftpflichtversicherung tatsächlich der Ausschluss Kraftfahrzeuge einschlägig sein.

Dafür sollte jedoch der Betreiber eine entsprechende Haftpflichtversicherung haben, die Gäste mitversichert. Wenn nicht, würde ich dort nicht fahren, gerade das Verletzungsrisiko an anderen ist ruinös.

Es ist völlig egal, welches Fahrzeug du mietest.

Im Schadensfall haftest du immer entsprechend des Vertrages.

Und dies gilt auch für Karts.

Wenn du damit nicht einverstanden bist, wirst du in Deutschland keinen Kart fahren können.

Wenn du es kannst warum nicht vertraust du dir es an dann machs.

TryLixGR 
Fragesteller
 17.05.2018, 23:51

Hat garnichts damit zu tun. Es kann immer etwas passieren, egal wie gut du bist. Es ist einfach lächerlich, dass das Unternehmen NICHTS zahlen wird, wenn etwas passiert.

Tonimoni723  17.05.2018, 23:56
@TryLixGR

Naja werden schon Ihre Gründe haven vlt passen die Leute nicht auf musst ja rechnen das Sie den Preis dann auch wieder erhöhen müssten dann würden vlt weniger Leute kommen usw

TryLixGR 
Fragesteller
 18.05.2018, 00:00
@Tonimoni723

Mag schon sein aber ist mir doch egal. Ich möchte wissen, dass wenn etwas, wegen mir, passiert, was nicht mit Absicht geschah, dass ich den kompletten Preis nicht alleine bezahlen muss, wenn nicht sogar garnichts, je nach Schaden.

Tonimoni723  18.05.2018, 00:04
@TryLixGR

Naja es gibt hierfür immer Gründe wenn zb. Jetz unerwartet eine Maus auf der Bahn ist nur angenommen und du weichst ihr aus und fährst woanders rein dann musst du sicher nicht den vollen Preis bezahlen.

TryLixGR 
Fragesteller
 18.05.2018, 00:10
@Tonimoni723
Für Personenschäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit der Fahrwerk Groß Zimmern Kartbahn GmbH oder deren Mitarbeiter zurückzuführen sind, ist die Haftung der Fahr
Werk GmbH begrenzt auf eine Deckungssumme von 1.000.000 Euro

Dies ist das Einzige, für was die haften. Jetzt kommt es auch drauf an, was für sie "einfache Fahrlässigkeit" bedeutet.

Tonimoni723  18.05.2018, 00:14
@TryLixGR

Joa das ist schwer zu definieren würde am besten einfach mit der Leitung dort reden diese ist dir verpflichtet dahingehend weiter Informationen zu geben am bestenbbestegst du darauf dir es schriftlich geben zu lassen.