kann man während der krankschreibung kündigen?
Hallo, kann man während einer krankschreibung selbst kündigen? Besteht dann der krankengeldanspruch weiter oder wird das krankengeld gestrichen, weil kein arbeitgeber vorhanden ist?
7 Antworten
Klar kannst Du kündigen, aber das bisherige Krankengeld fällt dann weg.Dann bekommst Du Arbeitslosengeld und das ist noch weniger, als das Krankengeld.
Du hast ja noch eine Kündigungsfrist, in der das Arbeitsverhältnis (auch wenn du selbst kündigst und krankgeschrieben bist) weiter besteht. In dieser Zeit bekommst du auch dein Krankengeld vom AG.
Bedenke aber: wenn du nach der Kündigung keinen neuen Job hast, wird dir das Jobcenter sicherlich EINIGE Fragen stellen.
Das ist das schlimmste was du machen kannst (selbst kündigen) wenn du krankengeld schon bekommst brauchst du nicht selbst kündigen (warte bis der arbeitgeber dich kündigt) denn hat er keinen richtigen grund dann ist die kündigung unwirksam und kann vor dem arbeitsgericht angefochten werden ( zb erhalt abfindung oder arbeitsplatz zurück)
Klar kannst du kündigen. Wenn du schon Krankengeld bekommst ist die Frage ob das Arbeitsamt dann sofort eintritt. Meistens steht ja bei einer Kündigung erstmal ne sperre von der Arge an. Ich würde mal bei Krankenkasse anrufen und mich da genau erkundigen. Und bei der Arge auch
Wenn du noch arbeitsunfähig bist, ist es zum mindesten UNKLUG, zu kündigen. Hast du denn bereits eine Anschlussbeschäftigung?
Dein Anspruch aug Krankengeld bleibt davon allerdings unberührt.