kann man sich als Steuerfachangestellter selbständig machen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Als guter Steuerfachangestellter solltest Du das eigentlich schon wissen. Du darfst keine Umsatzsteuervoranmeldungen fertigen, keine Steuerberatung machen sowie keine Steuererklärungen und keine Abschlüsse erstellen.

Du kannst ein Gewerbe anmelden für erlaubnisfreie Buchführung.

LG, Danny

ZauberinDanny  08.05.2010, 22:49

Erlaubnisfreie Buchführung gemäß § 6 StBerG.

Sunshine201286 
Fragesteller
 08.05.2010, 22:53
@ZauberinDanny

hm - dann bin ich wohl nicht gut *Seufz - trotzdem Danke! Auf gut Deutsch - es lohnt sich nicht sich selbständig zu machen....

jockl  08.05.2010, 23:05
@Sunshine201286

Lass dich nicht irre machen, Du darfst mehr als Du denkst.

EnnoBecker  09.05.2010, 15:03

Beste Antwort hier.

Weiterbilden bis zum Steuerberater. Der Weg ist nicht allzu weit. Und es lohnt sich wirklich.

EnnoBecker  09.05.2010, 15:08

Wie "nicht allzuweit"? Denkst du, das Examen schüttelt man mal eben aus dem Ärmel?

du kannst als Steuerfachangestellte mit 3 Jahren Berufserfahrung Beratungsstellenleiter in einem Lohnsteuerhilfeverein werden. Baust dir nebenbei ein zweites Standbein auf und wechselst irgendwann ganz dahin. Voraussetzungen: Fit im Arbeitnehmerbereich, die Leute haben Ansprüche und Fragen..., freundliches Auftreten und keine Angst vor Werbung, die nach außen geht.

Ich bin Beratungsstellenleiterin, habe einen Mitarbeiter und 2.000 Mitglieder. Ich mache gerne Infostände und schreibe Artikel und die Prognosen sagen, dass ich in 2 Jahren einen zweiten Mitarbeiter einstelle....

Das mach Fun: eigener Chef sein, ich liebe aber auch Menschen und die Menschen merken dass und da ja bekanntlich 2 von 3 Steuerbescheiden falsch sind, sollte das Steurrecht im Arbeitnehmerbereich auch interessant genug sein, sich da ständig fortbilden zu wollen...

grundsätzlich geht das. früher haben das viele gerne als ich-AG gemacht.

du machst dann halt z.b. die buchhaltung für andere leute bzw geschäftsleute.

z.B. Lohnsteuerhilfe, Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung uvg., nur nicht in Steuersachen beraten.