Kann ich meinen Fall an ein höheres Gericht weiterleiten, wenn ich unzufrieden mit dem Amtsgericht bin?

6 Antworten

Du selbst kannst nichts weiterleiten. Jede Entscheidung läßt einen Widerspruch oder eine Revision zu, die Du bei dem entsprechenden Gericht einlegen kannst. Auch eine Beschwerde gegen eine Entscheidung ist möglich. Es kommt auf das Verfahren an, was entschieden wurde.

Kommt drauf an. Bis zu einem Streitwert von 600 € kann das Amtsgericht abschließend urteilen. Sprich, eine Berufung ist nicht bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (§ 511 ZPO).

Je nach dem kannst du Berufung einlegen. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Normalerweise steht im Urteil ob es möglich ist.

Ludwig123851x 
Fragesteller
 26.05.2020, 19:45

Ich hatte die Anhörung erst Heute. Da kommt sicher noch was schriftliches. Ich werde darauf achten ob es darin erwähnt wird.

Im Regelfall kannst du Berufung einlegen , dann gehts vors Landgericht.

Lass dich von deinem Anwalt beraten ob die Berufung Sinn macht.

Rede mit Deinem Anwalt. Und überlege Dir gut, wie Deine Aussichten sind. Das kann teuer werden.