Kann ich ein Laptop,nach ca.Monaten Gebrauch, zurückgeben?

6 Antworten

Kannst du die Frage vielleicht etwas genauer formulieren? Auf jeden Fall, sollte etwas defekt sein, kannst du ihn natürlich im Rahmen deiner Garantie zurückschicken.

elke1941 
Fragesteller
 06.02.2014, 19:16

Danke ! Nein - defekt ist nichts !

Ich glaube nicht, dass du die komplett löschen kannst, aber mit dem Schreddern würde es ganz gut klappen. Sofern es vertraglich vereinbart gewesen wäre, dass der Laptop mit einschubleiste geliefert werden sollte, dann hättest du das recht einen anderen zu verlangen. Aber keine Ahnung wie da die Fristen sind. Aber ich denke mal, dass die da sehr kulant sein werden und dir einfach einen neun schicken, zumal jetzt durch die ganzen Handyverkäufe der Absatzmarkt für Notebooks einbricht.

elke1941 
Fragesteller
 06.02.2014, 19:28

Danke, ich werde nachschauen, ob die Einschubleiste dabei sein müsste. Ich behalte das Notebook - in paar Jahren gibts ein neues, fertig ! LG Elke

Nein den kannst Du nicht mehr umtauschen. Das hättest Du sofort reklamieren müssen wenn Du einen Laptop mit CD Laufwerk gekauft hast und dann dort keines vorhanden ist. Wenn Dich die Lautstärke stört hättest Du vor dem Kauf fragen müssen, wie laut das Teil ist. Die meisten Verkäufer wissen das nicht zugegeben aber man kann eine Frage-Email an den Hersteller schreiben-vor dem Kauf. Das schnelle günstige Geschäft hat eben seine Tücken und seinen Preis und dann noch online bestellt. Besser vor Ort kaufen, ausprobieren und dann kaufen oder nicht kaufen und nicht so auf den Preis achten. Lieber darauf achten ob es einen Schukostecker hat anstatt einen Euro-Flachstecker und ob das Kabel am LapTop auch geerdet ist. Niemand löscht Dir Deine ganzen Daten-träum weiter. Im Gegenteil, Mißbrauch von Daten ist hoch im Kurs wie man doch ständig hört.

elke1941 
Fragesteller
 06.02.2014, 19:25

Vielen Dank. Allerdings hat das gute Stück 498.-€ gekostet. Ich denke der Preis ist normal. Oder findest du das billig ? Ok - ich behalte es - fertig . Ist ja keine Anschaffung fürs Leben. Es war eben nur eine Frage . LG Elke

Also ein Rücktritt vom Kaufvertrag (also eine Rückgabe) ist bei Fernabsatzgeschäften innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne weitere Begründung möglich. NAch Ablauf dieser Frist ist der Kaufvertrag rechtskräftig. Zurückschicken kannst du das Gerät nur, wenn tatsächlich Mängel festzustellen sind, also ein Defekt oder zugesicherte Eigenschaften sind nicht vorhanden. Die Sache mit dem CD-Einschub sollte aber nicht erst nach Monaten auffallen - das ist nicht wirklich glaubwürdig! Das kannst du aber dennoch versuchen zu reklamieren, wenn dies eine unrsprünglich zugesicherte Eigenschaft des Gerätes war, also Bestandteil des Kaufvertrages. Die Daten kannst du zwar löschen (auf Werkszustand zurücksetzten), dennoch sind diese grundsätzlich wieder herstellbar.

elke1941 
Fragesteller
 06.02.2014, 19:15

Danke - ja ich bin nicht soooo fit am P C. Erst viel später merkte ich den Fehlkauf . Nein, das Fehlen der Einschubleiste ist mir erst später aufgefallen - und war möglicherweise auch nicht in der Beschreibung. Ich werde sie mir aber noch genau anschauen. LG Elke

Wenn Versandhandel, dann 14 Tage Widerrufsrecht. Danach kannst Du es höchstens Verkaufen.

Wie man das Gerät auf Auslieferzustand zurücksetzt ist sicher in der Bedienungsanleitung beschrieben.

elke1941 
Fragesteller
 06.02.2014, 19:18

Danke !