Kann es sein, dass ich eines Tages für den Unterhalt meines Bruders aufkommen muss (s. D.)?
Mein Bruder hockt mittlerweile seit 10 Jahren zu Hause - nach 3 geschmissenen Studiengängen - und macht außer PC-Zocken und Schlafen gar nichts. Mein Vater unterstützt das auch noch, in dem er ihn rundum versorgt.
Ich studiere zwar mit meinen 30 auch noch, habe aber wenigstens davor einige Jahre gearbeitet und lebe durch meinen Nebenjob unabhängig vom Vater.
Nun ist es so, dass mein Vater mit seinen 75 schwer krank ist (starker Raucher) und neulich zu mir meinte, sollte ich als Lehrer später mal gut verdienen, so wäre ich als Bruder rechtlich verpflichtet in Alter und Krankheit für meinen Bruder zu sorgen.
Ist das wirklich so? Bin ich wirklich verpflichtet, im Alter meinen Bruder, der nicht aus dem Quark kommt, mitzuversorgen?
Ich sehe das eigentlich nicht ein.
Das Ergebnis basiert auf 12 Abstimmungen
11 Antworten
Du bist auf keinen Fall verpflichtet später deinen arbeitsscheuen Bruder durchzufüttern.
Das ergibt sich aus §1601 BGB:
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1601.html
Bedeutet: nur Kinder, Eltern und Großeltern sind untereinander verpflichtet.
Also bist du rechtlich nicht verpflichtet!
Nein. Unterhalt aufgrund des Verwandtschaftsgrades muss nur bei Verwandten in gerader Linie geleistet werden (§1601 BGB). Ein Gesetz, dass zum Unterhalt gegenüber dem eigenen Bruder verpflichtet, gibt es nicht.
- Geschwister sind sich nie zu Unterhalt verpflichtet, nur in gerader Linie. Kinder, Eltern, Grosseltern.
Dein Bruder hat dich als Kind nicht versorgt und du hast nicht darüber entschieden, ob du ihn haben willst.
Nur seine Beerdigungskosten musst du ggf. mal zahlen.
Unterhaltspflichtig sind Verwandte 1. Grades in auf- oder absteigender Linie. Für einen Bruder musst du auf keinen Fall aufkommen.
Was du freiwillig machst, ist natürlich deine Sache.
Als 30-jähriger angehender Lehrer sollte man das aber auch selbst recherchieren können.
Nein, Geschwister sind sich zueinander nicht unterhaltspflichtig. Deinem Vater gegenüber könnte das passieren.