Kann es sein, dass ich eines Tages für den Unterhalt meines Bruders aufkommen muss (s. D.)?

Das Ergebnis basiert auf 12 Abstimmungen

nein 100%
ja 0%

11 Antworten

nein

Du bist auf keinen Fall verpflichtet später deinen arbeitsscheuen Bruder durchzufüttern.

Das ergibt sich aus §1601 BGB:

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1601.html

Bedeutet: nur Kinder, Eltern und Großeltern sind untereinander verpflichtet.

Also bist du rechtlich nicht verpflichtet!

nein

Nein. Unterhalt aufgrund des Verwandtschaftsgrades muss nur bei Verwandten in gerader Linie geleistet werden (§1601 BGB). Ein Gesetz, dass zum Unterhalt gegenüber dem eigenen Bruder verpflichtet, gibt es nicht.

nein
  1. Geschwister sind sich nie zu Unterhalt verpflichtet, nur in gerader Linie. Kinder, Eltern, Grosseltern.

Dein Bruder hat dich als Kind nicht versorgt und du hast nicht darüber entschieden, ob du ihn haben willst.

Nur seine Beerdigungskosten musst du ggf. mal zahlen.

Unterhaltspflichtig sind Verwandte 1. Grades in auf- oder absteigender Linie. Für einen Bruder musst du auf keinen Fall aufkommen.

Was du freiwillig machst, ist natürlich deine Sache.

Als 30-jähriger angehender Lehrer sollte man das aber auch selbst recherchieren können.

nein

Nein, Geschwister sind sich zueinander nicht unterhaltspflichtig. Deinem Vater gegenüber könnte das passieren.