Kann ein Grundstück (in Baden-Württemberg) durch eine neue Grenze zwischen zwei vorhandenen Grenzpunkten ohne Vermessung geteilt werden?

3 Antworten

grundbuchmäßig nirgendwo , da zu braucht es immer ein kataster .

Ja, wenn die Voraussetzungen von Punkt 140 VwVLV (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz für die Durchführung von Liegenschaftsvermessungen) vorliegen:

...

4. Berechnung ohne beantragte Abmarkung mit zugrundeliegendem Katasternachweis einer einwandfreien Vermessung, bei der
a) für alle Grenzpunkte, die für die Berechnung der neuen Grenzpunkte und für die Flächenberechnung (Nr. 280) notwendig sind, Landeskoordinaten vorliegen oder berechnet werden können,
b) kein öffentliches Gewässer 1. oder 2. Ordnung, das natürlichen Veränderungen unterliegt, das betroffene Flurstück begrenzt,
c) keine entbehrlich gewordenen Grenzzeichen zu entfernen sind (Nr. 266 Abs. 1), und                                                                                                                 d) sich die Festlegung einer neuen Flurstücksgrenze nicht auf örtlich vorhandene bauliche Anlagen gemäß Absatz 6 oder Absatz 7 bezieht.
Die Fälle 1 bis 3 sind im Außendienst zu bearbeiten (Nr. 1 Abs. 8); der Fall 4 kann ohne Außendienst bearbeitet werden (Sonderung).

Hallo, 

die Frage ist zwar schon etwas älter aber villeicht braucht ja doch noch jemand darauf eine Antwort. 

Als erstes mal muss ich die Frage etwas hinterfragen... 

Ist das Grundstück nur im Grundbuch ein einziges Grundstück oder ist auch im Liegenschaftskataster nur ein Flurstück nachgewiesen? 

Es ist nämlich durchaus möglich das im Liegenschaftskataster zwei Flurstücke nachgewiesen sind - im Grundbuch aber nur ein Grundstück steht. Um dann im Grundbuch zwei Grundstücke eintragen zulassen benötigt man keinen Vermessungstechniker sonder kann zu einem Notar gehen. 

Oder sind im Grundbuch und im Liegenschaftskataster jeweils nur ein Grundstück bzw Flurstück nachgewiesen? 

Dann ist meine Frage: ist mit "ohne Vermessung" ohne Vermessung vor Ort oder ohne Vermessungstechniker gemeint? 

Also solte im Liegenschaftskataster nur ein Flurstück nachgewiesen sein sollte dieses im Kataster 'zerlegt' werden (also aus einem Flurstück werden zwei) - das MUSS von einem Vermessungstechniker durchgeführt werden (das darf mittlerweile aber das Vermmessungsamt (leider) nicht mehr machen, sondern nurnoch ein privater Vermessungstechniker - der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur) 

eine Vermessung vor Ort ist nicht zwingend erforderlich - kommt aber immer auf den Einzelfall an (das kann ich jetzt nicht beurteilen) 

Also am besten wäre es einfach mal beim Vermessungsamt (oder einem öffentlichen Vermessungsingenieur) vorbei zu gehen (oder anzurufen) und sich zu erkundigen ob das Grundstück aus dem Grundbuch im Liegenschaftskataster aus einem oder aus zwei Flurstücken besteht

Natürlich kann man das auch im Grundbuch selber nachsehn - dort ist das auch vermerkt. 

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen 

Gruß  Jenny