Kampfsportler vor Gericht wie schauts aus?

4 Antworten

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Für Kampfsportler gelten dieselben Gesetze, wie für Nicht-Kampfsportler. Nur weil jemand Kampfsport betreibt, ist er nicht automatisch Nicht-Kampfsportler überlegen.    Gibt ja auch "Schläger", die auf der Straße "trainieren".

Stell Dir nur mal vor, der Kampfsportler wird überrascht. Leicht kann es da passieren, dass der Angegriffene "aus Furcht oder Schrecken" die gebotene "verhältnismäßige" Notwehr überschreitet.

Da währe dann zwar nicht rechtens, das darf man nicht, aber es ist lt. Gesetz straffrei.  

Das Gerichte dennoch öfter anders urteilen, liegt oft an der maßlosen Überschätzung des Könnens von "Kampfsportlern". Die können es sich einfach nicht vorstellen, dass auch Kampfsportler gegen gleichstarke oder stärkere Angreifer keine sanften Mittel anwenden können.

Fazit: Der Kampfsportler braucht einen guten Anwalt.




AlexChristo  10.06.2015, 08:44

Gute Antwort!

Notwehr schon, aber es wird auch die Verhältnissmässigkeit geprüft.

Diese sehe ich im geschilderten Fall nicht gegeben, daher könnte der Kickboxer Probleme bekommen

BekirIzmir  09.06.2015, 15:40

Was redest du da für nen Unsinn? Wenn mich jemand Angreift dann darf ich mich wehren, ich muss mich nicht zu Brei schlagen lassen .. Wenn ich mich Wehre und dem Angreifer die Nase oder den Kiefer breche ist das immernoch Verhältnismäßig denn es sind folge der Notwehr Aktion .. Ob eine Nase bricht ist nicht allein abhängig von der Technik des Schlages sondern letztendlich auch wie stabil die Knochen sind und Zuflal spielt da auch ne Rolle ..

FGO65  09.06.2015, 15:44
@BekirIzmir

Ich habe nicht geschrieben, daß Du dich nicht wehren darfst.

Aber wenn Du ihm mit dem ersten Schlag die Nase brichst, und er dich nicht weiter angreift, wäre es unverhältnismässig, ihm noch einen weiteren Schlag zu versetzen.

Notwehr bedeutet, die unmittelbare Gefahr (= Angriff) abzuwehren, nicht mehr.

BekirIzmir  09.06.2015, 15:50
@FGO65

Wo schrieb der Fragensteller das der Angreifer nichts mehr gemacht hat?

Selbst wenn der Angreifer mir nur ein Schlag gibt, als Boxer kann ich mit ne Schlagkombination reagieren, ehe die Kombination nicht gesetzt ist merkt man nicht ob man dem Feind etwas gebrochen hat ..

Laut den o.g Fakten vom Fragensteller ist es klar Notwehr, ich muss als Opfer das sich Verteidigt nicht darauf aufpassen den Angreifer möglichst nichts zu brechen ..

FGO65  09.06.2015, 15:56
@BekirIzmir

Gerade als Boxer wird das Gericht von Dir erwarten, die Wirkung eines Schlages einschätzen zu können.

Wie gesagt, es geht nicht darum, den anderen kampfunfähig zu schlagen, sondern sich aus der Situation mittels Notwehr zu befreien.

Ein Boxer sollte wissen, welche Wirkung ein Schlag oder Kombination hat. Von daher die Frage, reicht ein Schlag des Boxers nicht aus, um den Angreifer für Bruchteile von Sekunden zu stoppen (Schlag auf Nase) und diese Bruchteile zur Flucht zu nutzen?

Ein guter Anwalt des Angreifers wird in diese Richtung plädieren und eine Teilschuld wäre dir sicher.

BekirIzmir  09.06.2015, 16:03
@FGO65

Die Wirkung hängt immer von dem Gegner ab, ein Schlag hat nich bei jeder Person die gleiche Wirkung.

Übrigens: Man muss bei Notwehr nicht warten bis man geschlagen wird sondern kann sich schon Verteidigen wenn der Angreifer zum Schlag ausholt. Und wenn ich meinen Gegner niederstrecke, er andeutet aufzustehen und dabei eine aggressive Stimmung verbreitet dann kann ich weiter agieren.

Natürlich kommt das alles auf Staatsanwalt, Richter an usw.. Aber meiner Meinung kann man nicht nach o.g Sachlage sagen das die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist.

Aber da könnten wir uns noch lang drüber Unterhalten, sind unterschiedlicher Meinung. Ist auch ok.

JamesStas 
Fragesteller
 09.06.2015, 16:30
@BekirIzmir

Danke Jungs!

Warum sollte es denn nicht?

Auch ein Kampfsportler darf sich wehren wenn er Angegriffen wird .. Jemanden die Nase zu brechen verlangt nicht viel Kraft sondern einen guten technischen Schlag an der richtigen Stelle ..

Wenn er nicht Angegriffen wird und jemanden Schlägt sieht es düster aus denn da kann die Strafe vor Gericht extremer ausfallen.

Ja eig. schon

JamesStas 
Fragesteller
 09.06.2015, 15:37

Das Geld muss in dem Fall nicht zurückerstattet werden oder?

GameIceTea  09.06.2015, 15:45

Wenn man sich beschützen will und du ihm was brichst ist es trotzdem Notwehr solang du nicht weiter drauf schlägst also nein