Kaltmiete erhöhen wegen weiterer Person?

7 Antworten

Die Nebenkosten dürfte ein Vermieter anpassen.

Rückwirkend ist es nicht zulässig etwas zu fordern.

Die Kaltmiete richtet sich nach dem Mietspiegel und ist Personenanzahl unabhängig. Die Nebenkosten richten sich nach Anzahl der Personen die dort  tatsächlich wohnen.

Eine reine Angabe der Adresse berechtigt nicht zur Erhöhung der Nebenkosten. Wer nun in der Beweispflicht ist , weiß ich leider nicht..

Da der Cousin nicht tatsächlich bei euch wohnt, sondern lediglich sich fiktiv für eure Adresse beim Meldeamt angemeldet hat (wenn das vor dem 1.11.15 war, war das noch möglich, danach nicht mehr), kann der Vermieter nicht  die Miete erhöhen, nur weil der Name des Cousins am Briefkasten und der Klingel steht. De facto besteht demnach auch keine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte mit der Konsequenz einer fristlosen Kündigung. Er könnte lediglich den Verdacht äußern, den habt ihr jedoch ausgeräumt. Es besteht also keine Veranlassung für eine diesbezügliche Mieterhöhung. Außerdem müsste im Mietvertrag vereinbart sein, dass bei Zuzug einer weiteren Person die Nettomiete erhöht werden darf. Das ist aber hier wohl nicht so.

Mein Vorschlag: Noch morgen zum Postamt gehen, richte dir dort ein Postfach ein auf deinen Namen und als c/o den Namen deines Cousins. Der müsste seinen Geschäftspartnern und privaten Briefpartnern die neue Adresse mitteilen. Sofort bei der Post sollte der (oder du als Bevollmächtigter) einen Nachsendeauftrag wegen Anschriftswechsel für einen Zeitraum von sagen wir 4 Wochen) an die neue Postfachanschrift beantragen. Danach die Namen des Cousins vom Briefkasten und Klingeltableau schnellstens entfernen. Da hättest du das Problem gelöst. Vorausgesetzt, die Post hat noch ein Postfach frei. Du bekämst zwei Schlüssel. Da könntest du oder der Cousin seine Post abholen. Es sollte ausreichend groß sein, je nach Umfang der Korrespondenz.

Der Cousin sollte sich schnellstmäglich, da dauerhaft im Aisland wohnend, bei der Meldestelle abmelden. Dazu braucht er die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung. Da du der (fiktive) Vermieter bist, wärest du der Wohnungsgeber. Eigentümer der Wohnung allerdings dein Vermieter.

Also, ich weis es nicht, ich habe es jetzt nicht recherchiert, aber ob die Kaltmiete so einfach wegen dem Sachverhalt erhöht werden kann, bezweifel ich ein wenig.

Den Nebenkostenanteil erhöhen würde noch Sinn machen.