einbau einer neuen Wohnungstür , jetzt Mieterhöhung
Haben seit März eine neue Wohnungstür, weil unsere alte sich nur noch schlecht schließen und öffnen ließ. Es zog und von außen war nur ein Türgriff, somit also auch nicht einbruchsicher. Jetzt hat der Vermieter in der letzten Betriebskostenabrechnung schon eine Mieterhöhung angekündigt von 40Euro mit der sich die Kaltmiete erhöht, die wir ab Juni zahlen sollten... Jetzt haben wir Widerspruch eingelegt und wollten eine Begründung. seine Begründung: die neue Tür die 1400Euro gekostet hat. Zweiter Grund: die anderen Mieter die auch mehr zahlen... Ist das rechtens, wir sind uns nicht sicher ob wir zahlen sollen ?!
6 Antworten
Eine neue Brandschutz sichernde/verbessernde Tür kann als Modernisierung betrachtet werden. Allerdings muss das zuvor (3 Monate) in Textform angekündigt werden incl. Termin Beginn Ende des Einbaus, vorauss. Mieterhöhung. Im eigentl. Mieterhöhungsverlangen nach Abschluss der Arbeit ist dann die fällige Instandsetzung abzuziehen. Von den bereinigten Kosten dürfen dann jährlich 11% umgelegt werden, also davon dann 1/12 monatlich. Da dürften wohl max. 10Euro/Monat rausspringen (hier in etwa so). Da aber verm. bei dir keine Modernisierung angezeigt wurde, kommt keine Mieterhöhung in Frage. Mittels BK-Abrechnung geht das überhaupt nicht. Was da andre Mieter zahlen ist für dich irrelevant. Die höhere Miete wäre sowieso außerdem erst ab 3. Monat nach Einbau und folgendem regulärem Mieterhöhungsverlangen möglich, bei nicht fristg. Ankündigung sogar erst nach 9 Monaten.
Wenn eine Wohnungstür gleicher Qualität eingesetzt wurde,sozusagen nur ein Austausch statt fand ist eine Mieterhöhung nicht gerechtfertigt.Sollte allerdings eine qualitativ höherwertige Einbruchshemmende Tür eingebaut worden sein,liegt eine Wertsteigerung vor und damit ist eine Mieterhöhung gerechtfertigt
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter die Mieterhöhung mit dem Einbau der neuen Tür begründet hat. Es wird sich um eine reguläre Instandsetzung handeln, keinesfalls um eine Wertsteigerung des Objekts.
Ebenso denke ich, dass eine Erhöhung der Miete gesondert erfolgen muss (zumindest auf einem gesonderten Blatt) und nicht in Verbindung mit der Betriebskosten- oder Nebenkostenabrechnung.
Möglicherweise ist die monatliche Abschlagszahlung auch gleichgeblieben, das ist paradox, da i.d.R. doch die Nebenkosten stetig steigen. Da wäre die Erhöhung der Abschlagszahlung viel eher gerechtfertigt.
Bei einer Invstition ( die Erneuerung einer Haustür ist das nur bedingt ) können 11% der Investition pro Jahr auf di Miete umgelegt werden alsco ca. € 1250 pro Monat - verteilt auf die Mietparteien
€ 40 sind damit nicht begründet
Ich würde mich auf den Standpunkt stellen, die Ersetzung der Tür sei nur die längst überfällige behebung eines gravierenden mangels (Sicherheit) der Mietsache.
Bloß weil die Tür neu ist, ist dies doch keine wesentliche Modernisierung der Mietsache...lächerlich...