Mieterhöhung alle 2 Jahre

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Mieterhöhung Musterschreiben

MIETER & VERMIETER / MIETERHÖHUNG / MIETVERTRAG

Möchte der Vermieter die Miete nach §558 BGB erhöhen, muss er sich an gewisse Regeln halten, ohne die eine Ankündigung der Mieterhöhung keine Gültigkeit hat. In erster Linie muss die Ankündigung der Mieterhöhung in Textform erfolgen, wobei dieses sowohl per Post, per E-Mail als auch per Fax geschehen darf. Eine Unterschrift des Vermieters ist hierbei nicht zwingend erforderlich, jedoch muss eindeutig erklärt werden und sichtbar sein, wer als Vermieter die Erklärung abgibt.

  • Grundsätzlich ist eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erst nach einer Wartefrist von 15 Monaten (§558 Abs.1 BGB) möglich, in welcher der Mietzins nicht erhöht worden sein darf.

  • Zusätzlich darf die Miete, nach § 558 Abs.3 BGB, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren um nicht mehr als 20% angehoben werden, selbst wenn hierdurch der ortsübliche Mietspiegel nicht erreicht wird.

Das Ankündigungsschreiben bedarf keiner besonderen Rechtsform, dennoch müssen die Gründe für eine geplante Mieterhöhung nach §558 BGB aufgeführt werden.

http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/mieterhoehung-musterschreiben

20 % OK, aber nur alle 3 Jahre.

Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

http://dejure.org/gesetze/BGB/558.html

..., Jedoch tut sich in unserer Wohnung nichts

Das hat mit dieser Art der Mieterhöhung nichts zu tun.

Mieterverein.

Was schreibt der Vermieter denn genau ? Da muss es doch einen Text geben ...