Jemanden bei mir in der Wohnung anmelden. Potenziale Gefahr und Risiko für mich?


26.10.2021, 13:37

Ich bin der Eigentümer.

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nun, es braucht eine Wohnungsgeberbestätigung. Wer eine falsche Wohnungsgeberbestätigung ausstellt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € belegt werden.

Soweit die Theorie. In der Praxis wirst du ihn gar nicht anmelden können, wenn du zur Miete wohnst, weil die Wohnungsgeberbestätigung fehlt. Stellst du sie als Eigentümer selbst aus, siehe oben - aber in der Realität kommt da keiner und kontrolliert, wer irgendwo wohnt.

Legale Möglichkeit: Vermiete ihm doch ein Zimmer in deiner Wohnung. Da kann er sich dann anmelden. Ob er sich tatsächlich dort aufhält, kann dir dann egal sein, das ist nicht dein Bier.

Plaritma  26.10.2021, 13:01

Untermieter sind meist nicht erlaubt in vermieteten Wohnungen.

OhMiaMiaJa  26.10.2021, 13:01
@Plaritma

Quark. Sie benötigen lediglich die Zustimmung des Vermieters, falls es ne Mietwohnung ist. Ein normaler Vermieter hat keinen Grund, das zu verweigern.

Plaritma  26.10.2021, 13:02
@OhMiaMiaJa

Ich würde es nicht erlauben. Nicht normal. 🤷‍♀️

OhMiaMiaJa  26.10.2021, 13:03
@Plaritma

Stimmt, ich vergaß. Deutsche Vermieter hassen ja ihre Mieter und verbieten alles, einfach nur so. Traurig!

OhMiaMiaJa  26.10.2021, 13:04
@Plaritma

Hä? Du hast doch gerade das Paradebeispiel dafür geliefert. Du sagst du würdest es nicht erlauben. Einfach so, aus Bosheit gegenüber deinem Mieter, der dir jeden Monat viel Geld bezahlt.

Plaritma  26.10.2021, 13:07
@OhMiaMiaJa

Mehr Leute nutzen mehr ab, laufen öfter durchs Haus, machen mehr Lärm, mehr Schmutz und ziehen mehr Besucher an.

Wichtig ist, dass du das zunächst mit deinem Vermieter abklärst! Der kann dir dann auch alles Wichtige dazu erklären. Das kommt ja auch immer auf deinen Mietvertrag an.

Wenn es eine Mietwohnung ist, dann brauchst Du die Zustimmung vom Vermieter.

Wohnst du in Eigentum?
Ansonsten solltest du erstmal deinen Vermieter fragen

StrikingBel 
Fragesteller
 26.10.2021, 13:46

Ja, in Eigentum.

Es könnte sein, dass aus dem vermeintlich kurzen Aufenthalt Jahre werden.

StrikingBel 
Fragesteller
 26.10.2021, 13:47

Meinst du, dass wenn er bei mir angemeldet ist, darf ich ihn nicht wegschmeißen?

Plaritma  26.10.2021, 19:17
@StrikingBel

Sollte er keine Wohnung finden: Du willst ihn doch nicht auf die Straße setzen?

StrikingBel 
Fragesteller
 26.10.2021, 20:02
@Plaritma

Ein Hotel, oder Airbnb

Plaritma  26.10.2021, 20:13
@StrikingBel

Es kommt drauf an, WIE gut bekannt, ob er dich nur ausnutzt, weil du Eigentum hast.

Wenn du einschätzen kannst, ob er bald Arbeit finden wird, dann überlege es dir.

Ist es nur ein flüchtiger Bekannter, dann soll er woanders eine Bleibe suchen.

Ich weiß von einem Ehepaar, das zwei Flüchtlinge in ihr privates Haus aufgenommen hat.

Damals kümmerte sich kaum einer um die; da gab es Asylantenheime im jetzigen Umfang nicht.

Viele lange Jahre hat sich das Ehepaar um eine Wohnung für die beiden bemüht.

Ich weiß nicht, ob du auf Dauer mit dem Bekannten klarkommen würdest.

Überlege gut und lange bevor du zusagst.

Plaritma  26.10.2021, 20:14
@StrikingBel

Dort könnte er JETZT schon hin, wenn es nur vorübergehend sein soll und er Geld hat.