Arbeitserlaubnis für die Zeitarbeitsfirma

2 Antworten

Du hast einen " Arbeitssucherlaubnins :))) nach erfolgreichem Abschluss deines Studiums erhalten !** nach der wurde erstmal die Aufenthaltserlaubnis bis zu 18 Monaten zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes, sofern er nach den Bestimmungen der §§ 18, 19, 19a und 21 von Ausländern besetzt werden darf, verlängert **. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt während dieses Zeitraumes zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. ...demnach darfst Du kurzfristig auch andere Arbeitsplätze annehmen

Arbeit ist Arbeit - egal bei wem, das ist der Behörde völlig wurscht...

Nur wird es mit einer vorläufig befristeten Arbeitserlaubnis verdammt schwer werden, eine Festanstellung zu bekommen - denn du stehst ja nicht " fest " zur Verfügung sondern nur befristet für 18 Monate. Ergo wird ein befristeter Vertrag eher die Wahrscheinlichkeit sein