Ist meine Unfallrente pfändbar?
Darf man mir meine Unfallrente pfänden wenn ich die eidenstattliche versichrung ablege?? Arbeiten tu ich auch ..
4 Antworten
Zunächst einmal ist eine eidesstattliche Versicherung lediglich eine Vermögensauskunft, in der Sie offenlegen über welches Vermögen Sie verfügen. Diese löst keinerlei Pfändungen aus.
Die Pfändung ergibt sich aufgrund von Verbindlichkeiten, die sich in der Zwangsvollstreckung nach den Richtlinien der ZPO befinden.
Grundsätzlich ist auch eine Unfallrente pfändbar, sofern sie gesetzlich ist, da Sie gemäß § 54 Abs.4 SGB1 als Arbeitseinkommen zu betrachten ist und entsprechend diesem auch nach pfändbar ist.
Die eidesstattliche Versicherung bzw. die Vermögensauskunft bewirkt kein Pfändungsverbot.
Die Vermögensauskunft des Schuldners ist im Rahmen einer vom Gläubiger gegen den Schuldner durchgeführten Zwangsvollstreckung gegenüber dem Gerichtsvollzieher abzugeben und dient dazu, dem Gläubiger Kenntnis der dem Schuldner gehörenden Vermögensgegenstände zu verschaffen, um in diese erfolgreich vollstrecken zu können.
Es darf jegliches Einkommen, auch Renten, gepfändet werden.
Eidesstattliche Versicherung schützt nicht vor Pfändung.
Ja, wenn sie über den Freibetrag hinausgeht und Du kein P-Konto hast.
aber es sichert den Pfändungsfreibertrag
Ein P-Konto schützt nicht vor Pfändung...