Kann das Jugendamt ein Erbe pfänden?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ist der Erbfall erst einmal eingetreten,dann kann jeder Gläubiger das Erbe pfänden.

Sichern ist nicht. Möglich wäre die Erbausschlagung und kein Gläubige könnte den Erben zwingen sein Erbe anzunehmen.

eine Erbausschlagung würde das Jugendamt annulieren

dazu fehlen einige Details.

Das Jugendamt ist nur ein Teil des Landratsamtes sprich du hast wenn dann beim Landratsamt bzw Stadt Schulden.

Hier ist die Frage um welcher Art Schulden es sich handelt. Falls es Unterhaltsvorschuss ist den du zahlen musst werden sie das durch das Erbe einholen.

Falls du irgendwelche Zuschüsse z.B. wegen Heimunterbringung ect erhalten hattest gibt es Ausnahmen.

Deshalb ist eine genaue Aussage nicht möglich

Jedes Einkommen und Vermögen kann gepfändet werden. Wieso sollte eine Erbschaft da eine Ausnahme bilden?

zumindest gäbe es da eine Freigrenze,...da bin ich mir sicher

Grundsätzlich ist alles was man hat und bekommt pfändbar