Ist es strafbar sich einen zweiten, fiktiven Namen an den Briefkasten zu kleben und zu beschicken?

13 Antworten

das Anbrigen eines Namens ist nicht strafbar. Aber wenn du die Daten dieser fiktiven Person fälschlicher Weise angibst, machst du in den meisten Fällen etwas, was gegen die AGB des Anbieters verstößt.

konsumgott 
Fragesteller
 27.02.2011, 23:37

Danke, und kann ein AGB-Verstoß nur innerhalb der Plattform des Anbieters sanktioniert werden (z.B. Rausschmiss, keine weiteren Proben mehr zu schicken, etc.) oder kann so AGB-Verstoß auch ein Fall für ein Gericht werden?

Es kann sein dass so ein Freund von der GEZ Frau Isabell Häusler sehen will, um TV-Gebühren zu kassieren ;-)

Dein Prinzip nutze ich auch in leicht abgewandelter Form: Ich verdrehe Mal im Vornamen, mal im Nachnamen Buchstaben, wobei ich mir immer notiere bei WEM ich welche Namensvariante benutzt habe. So kann ich immer nachvollziehen, wer meine Adresse verkauft hat.

konsumgott 
Fragesteller
 27.02.2011, 23:40

Stimmt der Namensdreher ist eine noch auf rechtlich halbwegssicherem Boden bestehende Möglichkeit Adresshändler zu entlarven, gute Idee! :) Beim GEZ Freund würde ich mir keine Sorgen machen, denn würde ja auch ich selbst abwimmeln, wenn er zu mir möchte...

Nils2  28.02.2011, 00:27
@konsumgott

Was heißt "entlarven"? Die meisten schreiben das ja in ihre AGB mit hinein, dass sie Adressen an ihre "Partner" weitergeben.

Strafbar ist dies nicht.

Probleme kannst Du mit dem Hauseigentümer/den anderen Mitern bekommen, falls Nebenkosten (wie z. B. Müll) nach Kopfzahl umgelegt werden.

Daß dem Absender kein Schaden entsteht wage ich zu bezweifeln, schließlich geht die Sendung retoure. Aber damit muß ein Werbetreibender rechnen, man kann schließlich auch die Annahme des Mülls mit gleichen Folgen verweigern.

Ja, du kannst Probleme mit dem Vermieter bekommen. Er wird dann sagen, oh, da wohnt noch jemand, für die Person müssen aber Nebenkosten bezahlt werden. Ich glaube nicht, dass sich das dann für dich noch lohnt.

Außerdem wirst du Probleme mit den Firmen/ den Behörden und wer weiß wem noch bekommen, weil du dich für jemanden ausgibst, die/der du nicht bist. Das nennt man auch Urkundenfälschung.

PS: Ein Vertrag (zur Lieferung einer Zeitung z.B.) ist auch eine Urkunde.

konsumgott 
Fragesteller
 27.02.2011, 23:34

Wenn der Vermieter fragt kann ich ihm ja einfach sagen: Nein da wohnt keiner, das nutze ich nur um Werbung zu reduzieren. Er kann auch gerne einen Blick in die Whg werfen. Zur Urkundensache: Sich für jemanden auszugeben, der man nicht ist, ist doch alleine nicht strafbar, oder? Das machen doch Millionen von Menschen tagtäglich im Internet. Ich dachte eher, das wird kritisch sobald es um irgendwelche Verträge oder um behördlichen Schriftverkehr geht, aber der findet doch hier nicht statt, sondern ausschließlich Zeug, was nix kostet wird empfangen.

angy2001  27.02.2011, 23:47
@konsumgott

Nur weil es angeblich viele im Internet machen, ist es nicht in jedem Fall straffrei. Lies hier http://www.damm-legal.de/tag/falsche-identitat - Und welche Verwicklungen sich dann daraus noch ergeben können, das weiß kein Mensch. In jedem Fall ist die Angabe eines falschen Namens gegenüber einer Behörde eine Ordnungwidrigkeit nach § 111 OWiG.

konsumgott 
Fragesteller
 28.02.2011, 00:02
@angy2001

Na wir reden hier von zwei verschiedenen Sachen, das eine ist alles was ich grob unter Rechtsverkehr (Behörden, Verträge, usw. ) zählen würde, das ist klar, auf jedenfall ist das strafbar und selbst verständlich auch ein Ebayaccount mit falschem Namen, da finden ja dann Kaufveträge statt. Aber ich meinte mit im Internet machen das viele so, nicht das sich viele bei Ebay mit falschen Namen anmelden, sondern millionenfach in Sozialen Netzwerken. Und um zum Beispiel zurückzukommen: Entsteht denn einer Firma, die mir etwas kostenlos zu schickt, ein wie auch immer gearteter finanzieller Nachteil, weil ich einen falschen Namen angebe? Also ich stehe ja in keinem Vertragsverhältnis (im Gegensatz zu einem Ebaykauf), würde ich meinen.

angy2001  28.02.2011, 00:13
@konsumgott

Also es geht dir darum, dass du dir an diese falsche Adresse Werbung zusenden lässt. Du bestellst die Werbung also. In diesem Falle gehst du schon einen Vertrag mit der Firma ein, sie liefern dir Werbung kostenlos in der Hoffnung, dass du davon ja wohl auch irgend etwas kaufen willst. Du betrügst sie also mindestens um dieses potentielle Geschäft. Ob jemadn so etwas verfolgen würde, wage ich aber denn doch zu bezweifeln. Es würde sich wohl nicht lohnen, daraus einen materiellen Schaden (außer dem Werbematerial) zu ermitteln.

konsumgott 
Fragesteller
 28.02.2011, 00:18
@angy2001

Danke für diese Erklärung.

angy2001  28.02.2011, 00:18
@angy2001

summa summarum - da lauern denn doch zuviele Unwägbarkeiten - für meinen Geschmack lohnt sich das nicht.

Man muss sich beim Einwohnermeldeamt anmelden und wie machen das fiktive Personen ohne Ausweis? Es ist eine Straftat, es ist Betrug! Und die Hvw oder der Vermieter können Dich rausschmeißen.