Ist das Ansehen von illegalen Streams jetzt eigentlich strafbar oder nicht?

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Wie es schon erwähnt wurde, ist es eine Grau-Zone. Ein sehr umstrittenes Thema. An sich spielt man ja nur sogesehen Bilder & Ton ab. Doch beim Speichern davon, ist man auf der schweren Seite, daher man wohl im Hintergrund eine Datei herunterlädt, die im Zusammenhang damit steht und somit rein praktisch illegal ist.

Doch erstmal muss man gefasst werden. Bisher habe ich noch keinen Fall gehört, in welcher irgendeiner wegen Streaming angeklagt wurde. Man muss ja erstmal nachvollziehen von welchem Standort aus das Ganze von statten ging. Selbstverständlich gibt es die IP, die einiges verrät, doch selbst die kann man verdecken, bzw. fälschen.

Hier mal ein Video, dass dir meine Schilderung genauer erklären könnte:

https://youtube.com/watch?v=-4ykzdjaDBA

Es kommt aber auch auf den moralischen Aspekt an. Man würdigt ja sogesehen das Produkt, indem Mann auch dafür zahlt, bzw. den Machern dafür was leistet.

Wenn's "illegal" ist, ist es auch strafbar, ansonsten wäre es "legal".


> Die Frage: „Erlaubt oder verboten?“ ist – wie so oft bei Juristen – kompliziert und umstritten. Selbst bei Portalen für Video-Streaming wie etwa dem vor knapp zwei Jahren geschlossenen Dienst Kino.to streiten Experten darüber, ob sich die Anwender durch das Anschauen der Filme strafbar machen oder nicht. Denn dabei kommt es unter anderem darauf an, ob das Videomaterial anschließend auf der Festplatte des heimischen Computers liegt oder nicht. Ist das der Fall, ist die Sache klar: Es handelt sich um eine echte Kopie, die nicht mehr vom „Recht auf die Privatkopie“ gedeckt ist.


Anders lässt sich die Sache jedoch beurteilen, wenn der Film wirklich nur angeschaut, also gestreamt, wurde: Dann liegen die Daten höchstens zeitweilig im Hauptspeicher oder in einem temporären Verzeichnis. Dieses Zwischenspeichern über einen Puffer ist unabdingbar, weil es ansonsten beim Anschauen immer wieder zu Rucklern oder Aussetzern käme, wenn die Verbindung kurzzeitig gestört ist. Deshalb, so argumentieren die Gegner der harten Linie, könne hier von einer strafbaren Kopie nicht die Rede sein.

Die Abmahnindustrie: Jeden User kann es treffen

Eine andere Auffassung vertrat der Richter Mathias Winderlich Ende 2011 bei der Verurteilung eines der Hauptangeklagten im Prozess um die inzwischen verbotene Kino.to-Plattform. Nach Ansicht des Richters machen sich auch Nutzer illegaler Streams strafbar, da hier eine „rechtsverletzende Verbreitung und Vervielfältigung“ stattfinde. Mit dem Begriff „vervielfältigen“ meine der Gesetzgeber „herunterladen“, erläuterte der Amtsrichter. Dazu gehöre auch zeitweiliges Herunterladen, das beim Streaming stattfinde: Es würden nach und nach Datenpakete heruntergeladen, was eine sukzessive Vervielfältigung sei. Jeder Benutzer illegaler Streaming-Portale müsse sich darüber bewusst sein, dass dahinter eine Vervielfältigungshandlung stehen könne. So weit die Auffassung des Richters am Amtsgericht Leipzig – die Frage, ob sich die Nutzer von Kino.to strafbar machten, war aber nicht Gegenstand des Prozesses gegen die Portalbetreiber. <

Quelle: http://www.pcwelt.de/ratgeber/Legal_oder_illegal__So_ist_die_Rechtslage_im_Web-Streaming_und_Co.-7932244.html


Somit wären alle Klarheiten beseitigt - oder?

Es ist eine Grauzone, trotzdem würde ich Dir raten, die Finger davon zu lassen, lg.

Nein nur das Streamen ist legal (nicht strafbar)

NUR das anschauen ist Grauzone und immo noch nicht illegal.