Ist bei unterjährigen Gehaltserhöhungen die jährliche oder monatliche Beitragsbemessungsgrenze zur Sozialversicherung (Kranken + Pflegeversicherung) maßgeblich?
Nächsten Monat steht eine Gehaltsverhandlung mit dem Chef an. Wenn ich gut verhandle könnte ich viehleicht über die Beitragsbemessungsgrenze für die KV+PV kommen. Zumindest in diesem Jahr werde ich aber insgesamt noch unter der jährlichen Grenze liegen. Wie hoch wäre mein Beitrag für die zweite Jahreshälfte, wenn ich dann über der monatlichen grenze liege?
2 Antworten
Die Beitragsbemessungsgrenze ist ein Jahresbetrag. Bei einer Gehaltsanpassung wird der Gehaltsanteil, der die Grenze überschreitet auf die Monate verteilt.
Wenn du die Beitragsbemessungsgrenze überschreitest zahlst du ab dann halt den Höchstbeitrag zur GKV, egal wie weit du über der BBG liegst.
Oder meinst du doch eher die Jahresarbeitentgeltgrenze bezüglich eines möglichen Wechsels in die PKV?
Vollkommen belanglose Frage.
warum? Dabei geht es um meine kohle. das ist für mich nicht belanglos
Ja, die BBG der Vormonate wird aufgefüllt und erst wenn alle Vormonate bis zur BBG aufgefüllt wurden, wird der Teil des Arbeitsentgeltes, der über der monatlichen BBG liegt, beitragsfrei.
...
Ich meinte, ob das der teil der ab juli (vielleicht) über der BBG liegt auf die Monate Januar - Juni "zurückgetragen" wird. da aufs jahr bezogen die BBG nicht überschritten wird