Inkasso ksp Hamburg - von 46€ -> 117€ -> 220 €?
Mein Bruder hat einen Vollstreckungsbescheid von der Inkasso ksp Hamburg wegen einer Zahlungsangelegenheit bezüglich ebay erhalten.
Er wurde wegen Corona Arbeitslos und hat auch ewig kein Arbeitslosengeld erhalten, weil der Arbeitgeber sich quer gestellt hat den Arbeitsnachweis auszufüllen.
Es ging um eine Summe von 46 € (Verkaufsprovision an ebay) vom Januar, das Inkassobüro wollte erst 117€ und jetzt nach mehr als einem halben Jahr kam ein Vollstreckungsbescheid von der ksp Hamburg mit 200€ Streitwert und nochmal 20€ Gebühren gemäß Vergütungsverzeichnis RVG, also insgesamt 220€.
Weshalb darf das Inkassounternehmen jetzt nochmal zusätzlich zu den 117€ nochmal 103€ verlangen? Im Brief steht keine Begründung weshalb der Streitwert jetzt so hoch angestiegen ist. Ist das rechtens?
Im Vollstreckungsbescheid steht auch, das seine zukünftige Rente gekürzt wird
"Unsere Mandantschaft hat unter anderem die Möglichkeit:
4) Ihren Anspruch auf Zahlung der fälligen und zukünftigen gesetzlichen Altersrente zu pfänden - dies führt bei Fälligkeit unweigerlich zu einer Minderung der Ihnen zustehenden Altersrente."
↑ Ist das eine Einschüchterungslüge oder stimmt das?
Danke für euren Beistand!
3 Antworten
Der Vollstreckungsbescheid kommt vom Amtsgericht, sollte dein Bruder nicht innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch einlegen wird der Vollstreckungsbescheid Rechtskräftig und er muss alle im Vollstreckungsbescheid angegebenen Forderungen und Gebühren zahlen.
Ist es tatsächlich ein Vollstreckungsbescheid? Der kommt nur vom Amtsgericht und zuvor müßte ein Mahnbescheid ergangen sein.
Die Rente kann nicht gekürzt, wohl aber gepfändet werden. Was in etwa auf das Gleiche rauskommt. Dies ist jedoch nur möglich, wenn ein gerichtlicher Schuldtitel vorliegt. Einfach so die Rente pfänden lassen geht nicht.
Inkassounternehmen drohen gerne und schüchtern Schuldner gerne ein um an Geld zu gelangen.
Ob die gesamte Forderung des Inkassodienstes "rechtens" ist, kann ich nicht beurteilen.
Vielleicht sollte sich der Bruder an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.
Das, was Du als "Vollstreckungsbescheid" bezeichnest, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts anderes als ein Mahnbrief und KSP Hambrg scheint eine Anwaltskanzlei zu sein, nicht jedoch ein Inkassounternehmen. Das sind zwei grundverschiedene Dinge.
"uns liegt ein Vollstreckungsbescheid vor"
Dann könnte dem auch so sein und ich würde Euch ggf. empfehlen, eine Ablichtung dieses Bescheids anzufodern.
Die Bescheide gibt es ja auch nicht für umsonst, deshalb erhöht sich der Betrag. Mit der Rentenkürzung ist vermutlich gemeint, bis der gepfändete Betrag abgezahlt ist durch eine Rentenpfändung.
Der Brief mit dem Vollstreckungsbescheid kommt von KSP Hamburg, nicht von einem Amtsgericht. Dort steht "uns liegt ein Vollstreckungsbescheid vor", ob das stimmt weiß ich nicht. Ist wohl eine Täuschung, ob das strafbar ist?