Inkasso ksp Hamburg - von 46€ -> 117€ -> 220 €?

3 Antworten

Der Vollstreckungsbescheid kommt vom Amtsgericht, sollte dein Bruder nicht innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch einlegen wird der Vollstreckungsbescheid Rechtskräftig und er muss alle im Vollstreckungsbescheid angegebenen Forderungen und Gebühren zahlen.

Ist es tatsächlich ein Vollstreckungsbescheid? Der kommt nur vom Amtsgericht und zuvor müßte ein Mahnbescheid ergangen sein.

Die Rente kann nicht gekürzt, wohl aber gepfändet werden. Was in etwa auf das Gleiche rauskommt. Dies ist jedoch nur möglich, wenn ein gerichtlicher Schuldtitel vorliegt. Einfach so die Rente pfänden lassen geht nicht.

Inkassounternehmen drohen gerne und schüchtern Schuldner gerne ein um an Geld zu gelangen.

Ob die gesamte Forderung des Inkassodienstes "rechtens" ist, kann ich nicht beurteilen.

Vielleicht sollte sich der Bruder an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.

Eddcapet 
Fragesteller
 02.09.2020, 22:04

Der Brief mit dem Vollstreckungsbescheid kommt von KSP Hamburg, nicht von einem Amtsgericht. Dort steht "uns liegt ein Vollstreckungsbescheid vor", ob das stimmt weiß ich nicht. Ist wohl eine Täuschung, ob das strafbar ist?

Agamemnon712  03.09.2020, 07:16
@Eddcapet

Das, was Du als "Vollstreckungsbescheid" bezeichnest, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts anderes als ein Mahnbrief und KSP Hambrg scheint eine Anwaltskanzlei zu sein, nicht jedoch ein Inkassounternehmen. Das sind zwei grundverschiedene Dinge.

"uns liegt ein Vollstreckungsbescheid vor"

Dann könnte dem auch so sein und ich würde Euch ggf. empfehlen, eine Ablichtung dieses Bescheids anzufodern.

Die Bescheide gibt es ja auch nicht für umsonst, deshalb erhöht sich der Betrag. Mit der Rentenkürzung ist vermutlich gemeint, bis der gepfändete Betrag abgezahlt ist durch eine Rentenpfändung.