In einem Vertrag sind jew. 2% Skonto/Nachlass vereinbart. Darf ich als Rechnungssteller in der 1. AR schon die jew. 2% abziehen oder erst bei Schlussrechnung?
2 Antworten
Natürlich kann der Kunde den zugesagten Skonto bei jeder Teilrechnung in Anspruch nehmen. Da Skoto generell mit einem kurzen Zahlungszioel verbunden ist, muß er sich natürlich an die Zahlungsfrist halten.
Hallo, danke für deine Antwort.
Darf ich in der AR den Nachlass schon aufführen oder erst mit der Schlussrechnung, sonst wüde er ja insgesamt 4% Nachlass bekommen??
Meiner Meinung nach wird der Nachlass erst bei der Schlussrechnung abgezogen und nicht bei jeder AZ und zusätzlich noch bei der SR
Kenne ich eigentlich nur von Schlussrechnungen.
Die Abschlagszahlungen schmälern ja nur die noch offene Summe, jedoch nicht den Rechnungsbetrag.
Somit könnte es folgende "finale Situation" geben:
Schlussrechnung - Betrag 12.000,- Euro
Abschlag vom 10.9. 3.000.- Euro
Abschlag vom 30.9. 5.000,- Euro
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noch zu zahlen 8.000,- Euro
abzügl. Skonto 240,- Euro
(2 % von 12.000 Euro)
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Restsumme 7.760,- Euro
Natürlich wäre es vom Betrag her egal, weil es am Ende die gleiche Summe ist. Allerdings kenne ich wie gesagt Abschlagszahlungen nur als "ganze" Beträge und skontiert wird zum Schluss.
Skonto ist ja genau genommen ein nachträglich gewährleisteter "Rabatt" für fristgerecht eingegangene Zahlung(en).
Ob das auch so gewesen ist, kann man ja erst bei der Schlussrechnung definitiv sagen.
Grüße, ----->
Natürlich kann der Kunde nur 1 x Skonto ziehen, entweder von jeder Abschlagszahlung (und dem Restbetrag) oder von der Gesamtsumme, dann den Restbetrag schmälernd (wie mein Beispiel oben).
Ob ich nun 10 x 2 % Skonto von 1.000 Euro abziehe oder 1 x 2 % von 10.000 Euro - das ist egal. Ich kann nur nicht die Abschlagszahlungen skontieren und dann nochmal das Skonto vom Gesamtrechnungsbetrag abziehen - das wäre ja doppelt gemoppelt.
Hat der Kunde also die AR skontiert, entfällt nur noch Skonto auf die offene Restsumme. Geht auch auf diese Weise, finde ich nur umständlicher und der Kunde ist etwas ungebundener in seiner Pflicht, die Schlusszahlung pünktlich zu leisten.
Grüße, ----->
Hallo danke für deine antwort.
Mir geht es eigentlich hauptsächlich um den Nachlass.
Es heißt, wir gewähren Nachlass auf die Gesamtsumme. Der Kunde hat aber schon auf die 1. AR einen Nachlass bekommen und in Anspruch genommen. Hat der Kunde dann in der Schlussrechnung keinen Anspruch mehr auf einen Nachlass?
Kurz mein Fall:
1. AZ:
Rechnungsbetrag: 31.971,34 brutto
- 2% NL: 639,42 brutto
Zahlbetrag: 31.331,92 brutto
Kunde hat genau 31.331,92 bezahlt.
Nun die Schlussrechnung:
Rechnungsbetrag erhöht sich weil Leistungen und Material dazu gekommen sind.
Rechnungsbetrag: 96.989,58 brutto
- 2% NL: 1.739,79 brutto
- 1. Abs.zahlung: 31.331.,91 brutto
Zahlbetrag: 53.917,88 brutto
Darf ich in der SR nochmal Nachlass gewähren?? Oder wie muss ich das händerln weil eig hat er doch jetzt ins. 4% bekommen? Einmal in der AR und SR.