In Eigentumswohnung Fenster selbst tauschen lassen

12 Antworten

Folgende Fragen mußt Du vorher klären (bzw. Deine Mutter als Eigentümerin der Wohnung) 1. wem gehören die Fenster? 2. wer ist für welche Teile der Instandhaltung dabei zuständig? 3. sind die Dinge, die Du vorhast, von der Genehmigung durch die anderen Eigentümer abhängig?

Antworten findest Du: In die Teilungserklärung dieser Gemeinschaft reinschauen: 1. gehören die Fenster zum Sondereigentum oder zum Gemeinschaftseigentum?

  1. Wer zahlt demnach die Instandhaltung? In der Regel: Gemeinschaftseigentum - die Gemeinschaft; Sondereigentum - der Einzeleigentümer

  2. Wenn erforderlich, Beschlussantrag an Eigentümergemeinschaft stellen (über die nächste reguläre Versammlung, oder ggf als Umlaufbeschluss)

Wenn Ihr eine vernünftige Verwaltung habt, einfach mal anrufen und die Angelegenheit mit ihr durchsprechen, die sollten eigentlich Dir Deine Möglichkeiten genau aufzeigen können.

Da musst du in den Vertrag schauen. Die Wohnung gehört der Mutter. Es kann sein, dass die Fenster im Allgemeineigentum sind. Achtung, auch wenn du sie selbst austauschen lassen willst, es darf keine bauliche Veränderung am Haus sichtbar sein, dass muss die Eigentümerversammlung dann genehmigen. Also erst mal Vertrag prüfen.

Tabaluga1961  22.12.2009, 12:48

dh

Das ist ein Fall der Eigentümerversammlung.

Da kann beschlossen werden, dass die Fenster getauscht werden.

Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen


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Bei Deiner Eigentumswohnung kannst Du die Fenster so oft tauschen wie Du willst. Es sind Deine und Du bezahlst sie. Die Eigentümergemeinschaft wird Dir nichts dazu geben. Das muss Deine Mutter übernehmen.

firstguardian  21.12.2009, 09:30

Diese Auskunft ist so falsch! Die Teilungserklärung bestimmt die Regeln!

mannus  21.12.2009, 09:37

Bei Eigentümergemeinschaften gibt es die Regelung Mehrheits oder Einheitsbeschluß. Bei nach außen hin sichtbaren Vorhaben. Theoretisch könnte ja einer Holzfenster der nächste grüne Fenster wollen.

firstguardian  21.12.2009, 10:00
@mannus

Zunächst gilt ohne anderslautenden Beschluß stets das, was in der Teilungserklärung geregelt ist!

Freilich darfst du die Tauschen. Ich denke das einzige was zu beachten wäre, dass du den Zeitpunkt mit den Miteigentümern absprichst, wegen lerm etc.

Ich würde einfach mal ne Handzeichenliste rumgehen lassen wer das auch machen würde. Dann gibts evtl Rabatt. Und wenn es viele sind kann man doch mal überlegen alle Fenster auszutauschen und vom Hauskonto zu bezahlen, zumindest wenn da genug Geld drauf ist.

Lg. Jessica

Tabaluga1961  22.12.2009, 12:50

hilfe