Ich wurde zu unrecht vom DB Personal des Alkoholkonsums bezichtigt, was kann ich dagegen tun?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die allererste Frage wäre mal: wo ist das eigentlich passiert?

Wir haben zwar diverse "S-Bahn"-Netze in Deutschland. Aber die haben alle unterschiedliche Beförderungsbedingungen. Und auch die Hausordnungen unterscheiden sich in verschiedenen Verbundgebieten deutlich voneinander. Man sollte sich den exakten Wortlaut anschauen, der konkret an dem Bahnhof gültig war.

Die zweite Frage ist, mit was für einer Fahrkarte Du unterwegs warst. Bzw. konkret die Frage: wer ist Dein Vertragspartner? Also welches Verkehrsunternehmen? Auf Basis welcher Verbundtarifbestimmungen wurde die Karte ausgestellt? Und welche Beförderungsbedingungen galten deswegen für Dich konkret zum "Tatzeitpunkt"?

Ich vermute stark, dass man die Forderung aus rein formalen Gründen aushebeln kann, weil das Vertragswerk im SPNV-Beförderungsrecht löchrig ist wie ein Schweizer Käse.

Zudem stellt sich bei den ganzen Beförderungsverträgen die Frage, in wieweit einem Fahrgast überhaupt quasi "per AGB" irgendwelche Dinge wie z. B. Vertragsstrafen untergejubelt werden können, wenn der Fahrgast gar nicht weiß, dass es die Texte überhaupt geben kann.

Beispiel: wenn ich von Berlin nach Köln fahre, eine Fahrkarte bis zu einem Kölner Vorort löse und das letzte Stück in Köln mit einem Regionalzug fahre, der auch nach dortigem Verbundtarif genutzt werden kann: können die dortigen Beförderungsbedingungen für mich als Kunde der DB Fernverkehr überhaupt angewandt werden? Muss mich DB Fernverkehr als mein Vertragspartner vielleicht über Besonderheiten vorab informieren? Haben sie das getan? Nein? Warum soll ich mich dann z. B. an irgendwelche Kölner Spezialitäten halten. Sie betreffen mich vertraglich nicht...

Ähnlich konstruiert könntest auch Du aus der Sache rauskommen.

MitchMackis 
Fragesteller
 21.02.2017, 11:07

Ich habe wie folgt wiedersprochen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich keinen Alkohol auf dem Bahnsteig konsumiert habe erhebe ich erneut Widerspruch gegen Ihren Vorwurf.

Hinzu kommt, dass ich, auch wenn ich Alkohol konsumiert hätte, kein Vertrag mit Ihrem Unternehmen eingegangen bin. Mein Vertragspartner war der HVV.

In den AGBs des HVV steht eindeutig geschrieben:

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderungsverträge im Verkehr des Hamburger Verkehrsverbundes.

(2) Der Abschluss des Beförderungsvertrages erfolgt mit dem Beförderungsunternehmen, dessen Fahrzeug der Kunde betritt. Soweit das Fahrzeug im Auftragsverkehr fährt, ist der Auftraggeber Vertragspartner.

Da ich zu diesem Zeitpunkt keines Ihrer Fahrzeuge betreten habe sind die deutsche Bahn und ich keine Vertragspartner.

Ihr Unternehmen schreibt dazu in ihren Beförderungsbedingungen:

"Mehrere Fahrkarten – mehrere Beförderungsverträge
Haben Sie für eine nationale oder internationale Reise mehrere Fahr- karten erhalten, verkörpert jede Fahrkarte mindestens einen eigen- ständigen Beförderungsvertrag.
Die Haftung für fahrgastrechtliche Ansprüche gilt dann auch nur für den jeweiligen Beförderungsvertrag."

....

Mal gucken was da kommt. Ich hoffe ich habe das richtig ausgelegt

Wenn du Rechtschutz hast solltest du dir einen Anwalt nehmen. Wenn nicht - wird dich die Beratung beim Anwalt wahrscheinlich 80 -150 kosten.. Je nach Anwalt

Wenn du dich ungerecht behandelt fühlst,dann würde ich einen Anwalt nehmen. Wenn du Recht bekommst,werden die auch am Ende die ganzen Kosten übernehmen müssen

Die Frage ist, kannst du das beweisen? Die waren ja zu zweit - und du alleine

Da wird es schwer - Es wäre natürlich einfacher das einfach zu bezahlen

Hallo.
Manchmal schlägt das Leben den Hilfsbereiten.
Wenn du dir einen Rechtanwalt nimmst, sind die Kosten hoch. Summe ist mir so nicht bekannt.
wenn du gut Reden, und gute Argumente hast und die Beiden Sicherheitsleute vor Gericht schwören müssen, das sie gesehen haben, wie du Alkohol getrunken hast, würden die sich das überlegen, wenn du dir sich bist.
Ich meine ich bin etwas älter und könnte mich beim Amtsgericht wohl selbst verteidigen, würde darauf ankommen Lassen,. Da ich jedoch nicht weis wie Alt du bist kann  die Strafe auch nicht sehr hoch  sein.
Ich würde dir gern Helfen, aber bei 40€ würde es besser sein, sofort zu bezahlen um Ärger aus dem Wege zu gehen.

Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger  Münsterland

Bley 1914

Die haben die Aussagen von 2 Zeugen. Das genügt als Beweis.

Ich würde mir einen Anwalt nehmen - das ist jedoch meine ganz persönliche Meinung.