Ich habe so einen Plan. Ist das ein Katasterplan oder die Teilungserklärung?


02.09.2022, 09:23

Und wenn z.B. Stellplatz 2 real zu schmal und nicht nach so einem Plan markiert ist, hätte ich Recht - wenn es überhaupt machbar ist - die Fläche nach Plan zu ändern?

9 Antworten

Na ja- das ist ein Plan als Auszug aus einem Bauplan den du offenbar im Internet gefunden hast. Bei 4 Fertiggaragen - würde sich nicht das Problem mit einem zu schmalen Stellplatz stellen ;)

Was du benötigst ist deine Teilungserklärung mit dem dazugehörigen Teilungsplan - von dem dir erworbenen Eigentum. Du schreibst das Gebäude ist von 94 - also gelten auch die Vorschriften von 94. Evtl benötigst du auch noch Niederschriften aus den Eigentümerversammlungen. Irgendwer hat die Stellplätze ja mal nach Fertigstellung als richtig abgenommen.

Bei nur 4 Eigentümern wäre der einfachste Weg ein Antrag von dir für die Tagesordnung der nächsten Versammlung. Überprüfung und ggfls Neuanlegegung der Stellplätze. Unter Umständen ist hierfür zunächst eine Grenzanzeige oder - herstellung erforderlich. Wäre schlecht wenn der Stellplatz beim Nachbar gebaut wird. Der nächste Punkt ist dann die Kostenteilung- sofern dein Vorschlag die Mehrheit der MEA findet.

Sieht nach einem Teil des Aufteilungsplans aus. Lässt sich nur mit dem Ausschnitt aber schwer sagen.

sieht nicht nach Kataster aus. Könnte eine Anlage zu einem Teilungsplan sein.

Dieser Plan hat keinerlei rechtliche Relevanz für dich, denn mit diesem ist keine vertragliche oder dingliche Zusicherung für irgend eine Beschaffenheit (hier die Größe) verbunden. Das hilft dir nicht weiter.

Die Teilungserklärung ist kein Plan, sondern ein Schriftstück. Du kannst dort nachlesen, ob sich daraus irgend etwas ergibt, aber das bezweifle ich.

verreisterNutzer  02.09.2022, 11:03

Was definiert meinen Eigentum und mein Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum - Stellplatz?

In meiner Teilungserklärung steht Stellplatz 2. Auf dem Plan ist Stellplatz 2 2,30m (denke dadurch gewinnt der Plan rechtliche Relevanz oder?). Real falsch markiert mit 2,10m.

Renick  02.09.2022, 11:23
@verreisterNutzer

Nein, der Plan hat keine rechtliche Relevanz. Denn dieser garantiert keine Abmessungen. Es könnte möglich sein, dass der Plan ursprünglich mit 2,30 pro Stellplatz vorgesehen war, und es aber dann später während dem Bau eine Änderung gab. Und dagegen kann man nichts sagen.

Die Teilungserklärung definiert es. Und wenn dort keine Maße stehen, dann ist es eben der Stellplatz Nr. 2 wie er tatsächlich vorhanden ist.

verreisterNutzer  02.09.2022, 11:41
@Renick

Es könnte möglich sein, dass der Plan ursprünglich mit 2,30 pro Stellplatz vorgesehen war, und es aber dann später während dem Bau eine Änderung gab. Und dagegen kann man nichts sagen.

Ich lebe in Deutschland. Da gilt

Die Mindestbreite eines Stellplatzes beträgt 2,30 m, wenn er nicht zu beiden Seiten räumlich begrenzt, sondern nur markiert wird. Zu einer Seite räumlich begrenzt sind es min. 2,40 m und zu beiden Seiten dann 2,50 m. Die Tiefe beträgt min. 5,00 m

Renick  02.09.2022, 12:04
@verreisterNutzer
Ich lebe in Deutschland. Da gilt: Die Mindestbreite eines Stellplatzes beträgt 2,30m

Grundsätzlich schon richtig. Aber diese Bestimmung gilt nur für Neubauten. Es kommt also auf die Bestimmung an, die im Baujahr des Gebäude gültig war. Ist das eingehalten kannst du nichts machen. Niemand muss die Größen auf die aktuellen Bestimmungen umbauen.

verreisterNutzer  02.09.2022, 12:15
@Renick

Wir sind 4 gegen 2 und das Haus ist 1994bj. Macht das was aus?

Renick  02.09.2022, 12:28
@verreisterNutzer

Dann reiche einen Tagesordnungspunkt für die nächste Eigentümerversammlung ein, nach dem beschlossen werden soll, die Stellplätze entsprechend umzubauen. Wenn es dafür eine Mehrheit gibt in der Abstimmung, steht deinem Plan nichts im Wege.

Das ist eine Aufteilung. Auf einem Katasterplan sieht man viele Grundstücksparzellen.

verreisterNutzer  02.09.2022, 09:28

Ist so ein Plan wie hier rechtlich relevant?

pharao1961  02.09.2022, 09:47
@verreisterNutzer

Was verstehst du unter rechtlich relevant? Er ist ein Teil des notariellen Aktes, der bescheinigt, was wem gehört und da ist eine solche Zuteilung auf die einzelnen Wohneinheiten schon wichtig.