Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufteilen

4 Antworten

Wenn Du das Haus in 4 ETW umwandeln möchtest, muß später sowieso ein Hausverwalter benannt werden, als Ansprechpartner für Stadtwerke, Müllabfuhr, Stromanbieter, Erstellung eines Wirtschaftsplanes etc. Theoretisch kann das zwar ein (Mit-)Eigentümer sein, meist holt man sich aber eine Hausverwaltung (die machen das proffessionell).

Daher mein Vorschlag: Schau Dich mal nach einem Hausverwalter um, der hauptberuflich damit zu tun hat. Den werdet Ihr vermutlich später sowieso brauchen. Vielleicht kann er Euich jetzt schon behilflich sein?

Zu Deinenm Punkt 7 kann ich Dir folgendes sagen: Die Mehrheit in einer WEG richtet sich nach dem Flächenanteil des Eigentümers, nicht nach deren Anzahl. Beispiel: 2 Wohnungen zu 100 qm, 2 Wohnungen zu 90 qm - die beiden Wohnungen zu 100 qm haben zusammen die Mehrheit (200 qm zu 180 qm).

Zu Punkt 4: zu den qm zählen Keller, Abstellräume und selbst Garage und Balkon (letzteres zu einem vierterl)

Zu Punkt 3: Du brauchst vermutlich mehrere Notar-Termine!

Tabaluga1961  02.08.2011, 16:33

immer einen Profi ranlassen, spart Geld und Nerven.

Das Thema ist sehr komplex und wie Immofachwirt schon schreibt unbedingt fachkompetenz ins Boot holen. Die TE ist das Gebetbuch einer ETG. Und was hier falsch gemacht wird kann man später teuer bezahlen und eine Änderung ist nur allstimmig möglich. Auf die anderen Sachen gehe ich gar nicht ein.

MEA Aufteilung im Verhältnis der Wohnfläche. die meiten Kosten werden hiernach verteilt udn wer eine große Wohnung hat sollte auch mehr zahlen. udn wg. 7. Beschlüsse werden meist nach einfacher Mehrheit geschlossen, - Wenn Sondernutzungsrechte z.B. an STellplätezn oder Terassen vergeben werden sollen auch die Kosten dort mit eingebaut werden, denn die zahlen sonst alle ET - auch wenn sie das Sondernutzungsrecht nicht innehaben, - Was soll mit ET passieren die ihr Hausgeld nicht zahlen? Das kann man hier schön regeln. Verzugszinsen, Es ist auch möglich, hier einzubauen, das der Käufer für die Rückstände des Verkäufers aufkommt. Im INnenverhältnis wird dann der Kaufpreis nicht komplett an den Verkäufer gezahlt sondern der rückständige Teil an die WEG. - Hausgeldrückstände - wer mit mehr als 2 Hausgeldzahlungen im Rückstand ist muss die gesamte Jahressumme zahlen.

Das ist was mir auf die Schnelle einfällt. Sonst auch lieber einen Fachanwalt für WEG fragen. Namen kann ich nennen.

also meines wissen musst du des mit deinem archtitekt mit den plänen usw...zum notar ...aber als erstes solltest du zum bauamt ins rathaus gehen mit den ganzen Unterlagen!!^^ also wie viel qm usw...die ETW sind...^^ die vermitteln dich dan weiter^^

Da solltest Du dich ausgiebig Beraten lassen. Ich kann zwar den Ablauf und alle weiteren Fragen Dir beantworten, nur gehört noch vieles um die Teilungserklärung herum dazu was beachtet werden sollte. Du benötigst auf jeden Fall einen Notar der dir je nach dem die Teilungerklärung fürs Grundbuch Beglaubigt oder einen Einräumungsvertrag der kaum noch gemacht wird Beurkundet. Dazu würde ich mir Rat bei einem Immobilienkaufmann o. ä. Berufszweigen suchen.