Teilungserklärung ist falsch - wie weiter vorgehen?

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In der notariellen Teilungserklärung einer WEG stehen keine Quadratmeter, sondern Miteigentumsanteile. Die MEA richten sich zwar meist nach dem Qm, sind aber davon unabhängig.

Die Teilungserklärung kann nur beim Notar geändert werden, wenn alle Eigentümer dem zustimmen und neu unterschreiben.

Man kann höchstens den Verkäufer belangen, wenn der beim Verkauf falsche Qm angegeben hat. Aber das hat mit der TE der WEG nix zu tun, sondern nur mit Käufer/Verkäufer.

es ist richtig dass dort nur Anteile drin stehen. Aber die Anteile wurden anhand der Quadratmeter verteilt, demnach wären also auch die Anteile falsch...

@katismarti

Meist richten sich die MEA nach den Qm. Stimmt. Aber das muss nicht so sein.

Wegen falschen Qm wird keiner ne Teilungserklärung ändern. Es sei denn, ihr überzeugt alle andern Eigentümer der WEG das zu machen und die Notarkosten zu tragen.

@katismarti

Wenn nur ein einziger Eigentümer dagegen ist, weil er dann mehr zahlen müsste oder weil er keine Lust hat, dann könnt ihr die TE nicht ändern. Das ist quasi die Gründungsakte der WEG.

Ich arbeite bei ner WEG-Verwaltung und hab täglich damit zu tun.

@suki11

hallo Genosse - bist du auch so eine ermsau.

@suki11

super, danke für die schnelle Antwort. Dann bin ich ja mal gespannt wie es weitergeht.

@katismarti

Ihr habt die ETW mit den MEA gem. TE gekauft. Niemand kann euch zwingen die TE zu ändern oder gar ne Vermessung zu bezahlen. Noch dazu die einer anderen Wohnung (wenn ihr nicht gerade der Bauträger wart und die WEG vermessen und organisiert habt, etc.). Die MEA müssen auch nicht den Qm entsprechen.

Wenn euer Nachbar seinen Vor-ET verklagen will, ist das sein eigenes Hobby.

Die Frage ist aber auch, ob ihr auf Dauer ein gutes Verhältnis zu euren Nachbarn wollt und was die 3. Partei dazu sagt. Bei 3 Einheiten ist das ja alles noch machbar.

19.10.2010 Diktat über die Spracherkennungssoftware DP 11

Ihre Anfrage vom 5.10.2010:

Werte Wohnungseigentümer,

zunächst einmal eine kleine Entschuldigung dafür, dass mein Kommentar nicht zeitnah erfolgt und Sie etwas zeitversetzt erreicht, da ich mehrere Tage nicht auf Sendung war.

In ihrer Anfrage geht es darum, ein kleines Problem zu lösen, dass, sollten Sie den Weg beschreiten, den ich da heraus höre, Sie ein noch größeres Problem bekommen werden, das sie sich jedoch selbst schaffen.

Ihr kleines Problem: In Ihrer Teilungserklärung ist die Erdgeschoßwohnung mit 90 m² angegeben, jedoch tatsächlich nur 75 m² groß. Das wurde im Verlaufe des beabsichtigten Verkaufs der Erdgeschoßwohnung durch den Besitzer dieser Wohnung festgestellt.

Bevor ich zu der für Sie einzig anzustrebenden Lösung komme, möchte ich Ihnen eine Verlaufsprognose beschreiben, die, sollten Sie, so wie es in ihrer Anfrage klingt, den gerichtlichen Weg beschreiten wollen, eine schlimme sein wird.

  1. Wenn höchstinstanzlich ( je nach Streitlust ) in 3-4 Jahren ein Urteil dazu vorliegen wird, haben alle drei Wohnungseigentümer dieses Hauses, mehr als üblich, graue Haare bekommen.

  2. In diesem Zeitraum sind alle drei Wohnungen nicht verkäuflich.

  3. Das Wohnen in diesem Haus wird für alle drei Parteien zum Stress.

  4. Am Ende werden alle drei Parteien zerstritten sein, auch die, die meinen, sich jetzt noch einig zu sein.

  5. Auf dem Wege zu einer Lösung werden alle drei Parteien viel Geld verloren haben.

  6. Nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind alle drei Wohnungen auf dem Markt nahezu wertlos, denn welcher Käufer wird eine Wohnung in einem Haus kaufen, in dem die Wohnungseigentümer zerstritten sind.

  7. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden alle drei Wohnungseigentümer die Verlierer sein, da es keine Gewinner geben kann, denn das Problem hat nicht nur der Wohnungseigentümer der Erdgeschoßwohnung, das Problem haben alle drei Wohnungseigentümer dieses Hauses.

Sollten Sie, also die drei Wohnungseigentümer, sich einig sein, das Problem außergerichtlich lösen zu wollen, bin ich bereit, Sie mediativ auf dem Wege zu einer Lösung, kostenlos für Sie, zu begleiten.

Mediativ, das ist keine Zauberei, das bedeutet, dass Sie gewillt sind, mittels einer Vermittlung durch einen Dritten, zu einer Lösung zu kommen.

Auf der Seite www.wohnanlage-acht.de finden Sie mehrere Adressen, unter denen sie mich ansprechen können. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass alle drei Parteien ihren Willen bekunden, das Problem einvernehmlich lösen zu wollen.

Unser Lösungsansatz ist, dass Wohnungseigentum sich auch mit Intelligenz und Vernunft, nicht nur ordnungsgemäß und streitfrei verwalten lässt, sondern auch zur Freude für alle Wohnungseigentümer werden kann. Gerichtliche Auseinandersetzungen im Wohnungseigentum sollten stets die äußerste Ausnahme sein, und in kleinen Wohnungseigentümergemeinschaften stellen sie in aller Regel den Ruin aller Beteiligten dar.

Viele Grüße von

wohnanlageacht

Vielen Dank für die ausführliche Antwort die jedoch nicht auf die rechtliche Begründung eingeht wieso man einer Änderung zustimmen sollte. Fakt ist dass MEA unabhängig von Quadratmetern sind. Selbst wenn es weniger qm sind als der Eigentümer im Eg dachte, so hat das keine Auswirkung auf die TE. Lediglich der Kostenverteilungsschlüssel könnte sich bei der Abrechnung ändern. Die Wohnungen haben sich bisher problemlos verkaufen lassen. Auch der jetzige Eigentümer könnte das Ladenlokal verkaufen wenn er nicht auf seine gekauften 95 Qm sondern bestehen würde sondern die tatsächlichen Qm angibt. Desweiteren ist nicht ersichtlich wieso die WEG kosten für eine gesamte Neuvermessung tragen soll wenn bisher nur ein Eigentümer mängel bei sich entdeckt hat. Die anderen Parteien sind zufrieden. Letzendlich ist der eigentümer doch selbst schuld das er damals nicht nachgemessen hat was er kauft.

Fair wäre, die TE entsprechend der neu zu vermessenden qm zu ändern. Bei den Kosten für die Vermessung würde ich erwarten, dass der Eigentümer im EG einen höheren Beitrag leistet, aber auch nicht ganz alleine gelassen wird. Intelligent ist ganz sicher, das Problem so zu lösen, wie man es umgekehrt auch von seinen Miteigentümern erwarten würde. Ich empfehle Ihnen dringend, hier souverän und fair zu entscheiden. Alles andere ist legal, aber kleinlich und nicht legitim

Gruß, Kleinhelfer

Sie sollten sich zunächst einmal Klarheit über die Begriffe Miteigentumsanteile gemäß der Teilungserklärung und m² Wohnfläche nach der Baugenehmigung verschaffen. Das löst dann vermutlich Ihr Problem in Wohlgefallen auf!

Da hilft nur ein Anwalt. Was können die übrigen Eigentümer dafür, wenn sie zu doof sind ihre Wohnung auszumessen?

Was hat eine Teilungserklärung mit der Intelligenz von Nutztern einer Wohnung beim Ausmessen der Wohnfläche gemeinsam?