Ich arbeite nebenbei bei der Volkshochschule als Dozent. Habe 5.000€ verdient.Nun möchte das Finanzamt eine Nachzahlung von 1.000€. Was kann ich mache.?

10 Antworten

Warum bist Du überrascht, dass Du eine Nachzahlung an das Finanzamt leisten musst?

Gehörst Du etwa zu den Steuerbürgern, die ihre Einkommensteuer in Papierform abgeben und dann voller Spannung auf das Ergebnis warten?

Warum gibst Du Deine Zahlen nicht wenigstens in das kostenlose ELSTER- Programm ein und lässt Dir das Ergebnis ausrechnen?

Dann dürftest Du auf die Nachzahlung vorbereitet sein.

Das Dozentenhonorar oberhalb der "Übungsleiterpauschale" muß natürlich versteuert werden - sofern Du Betriebsausgaben/Werbungskosten hast, kannst Du diese gegenrechnen (z. B. Fahrtkosten, Fachliteratur, Bürobedarf etc.)

Solltest Du keine Aufwendungen bislang geltend gemacht haben, sollte innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides Einspruch eingelegt werden und eine Kostenaufstellung mit den entsprechenden Ausgaben nachgereicht werden.

Gleichzeitig sollte Aussetzung der Vollziehung beantragt werden, da Du ansonsten den bislang festgesetzten Steuerbetrag zahlen müsstest, auch wenn das Einspruchsverfahren noch liefe.

Für die Zukunft wird wahrscheinlich dann eine Einkommensteuervorauszahlung festgesetzt (vierteljährliche Zahlung).

Erstmal ist jede Art von Einkommen steuerpflichtig. Da du über den Freibetrag kommst, mußt du erst mal die fälligen Steuern dafür zahlen.

Die andere Frage ist allerdings, ob du für diese Honorarzahlung auch Werbungskosten geltend machen kannst bzw. diese auch in deiner Steuererklärung geltend gemacht hast.

Zahlen?

Hast du keine Einkommensteuererklärung abgegeben? Ist das eine Schätzung?

Überrascht Dich das wirklich, dass das FA von Deinem Verdienst anteilig " Lohnsteuern " haben möchte? 

Mich nicht - ich hätte dies sofort einkalkuliert und eine entsprechende Rücklage gebildet.