Einkommen Yogalehrer - Besteuerung?
Ich arbeite derzeit Vollzeit im öffentlichen Dienst, habe in den letzten Jahren aber zusätzlich noch eine Ausbildung zum Yogalehrer gemacht. Seit 1,5 Jahren unterrichte ich einmal die Woche in einem Sportverein. Das "Einkommen" hieraus beträgt ca. 1.500,- EUR pro Jahr (liegt also deutlich unter der steuerfreien Übungsleiterpauschale von 2.400,-).
Nun bilde ich mich regelmäßig fort, weil ich langfristig gesehen mein Engagement als Yogalehrer ausbauen möchte, um z. B. Gesundheitskurse (Krankenkassen zertifiziert) anzubieten. Gleichzeitig kaufe ich ab-und-zu Fachlektüre und Zubehör (z. B. Blöcke und Gurte für meine Kursteilnehmer). Wie sieht es mit diesen Kosten aus? Sind die Kosten Werbungskosten bzw. Fortbildungskosten, die meine Steuerlast aus dem "Hauptjob" verringern?
2 Antworten
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigten Nebentätigkeit entstehen, sind bis zu 2.100 EUR (jetzt 2400,00 Euro) mit der Übungsleiterpauschale abgegolten und nicht absetzbar. Nur bei höheren Aufwendungen kann der übersteigende Betrag als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden.
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also entweder verdienst Du mehr als 2400,00 Euro - dann ist der Vorteil der Übungsleiterpauschale weg und Du kannst Werbungskosten geltend machen
oder es bleibt unter 2400,00 Euro und der Werbungskostenabzug ist nur möglich wenn die Werbungsksoten 2400,00 Euro übersteigen (und dann nur der übersteigende Betrag)
Wer seine Einnahmen nicht versteuert (so wie hier), kann auch keine Ausgaben geltend machen.
Du hast aber auch das Wahlrecht deine Einnahmen als Yogalehrer steuerpflichtig behandeln zu lassen, dann kannst du auch die Ausgaben geltend machen.
Da kannst du dir ausrechnen, was für dich günstiger ist.