Einkommen Yogalehrer - Besteuerung?

2 Antworten

http://www.iww.de/astw/archiv/-uebungsleiterpauschale--kostenabzug-im-verhaeltnis-zu-steuerfreien-einnahmen-f50734

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigten Nebentätigkeit entstehen, sind bis zu 2.100 EUR (jetzt 2400,00 Euro) mit der Übungsleiterpauschale abgegolten und nicht absetzbar. Nur bei höheren Aufwendungen kann der übersteigende Betrag als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden.

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also entweder verdienst Du mehr als 2400,00 Euro - dann ist der Vorteil der Übungsleiterpauschale weg und Du kannst Werbungskosten geltend machen

oder es bleibt unter 2400,00 Euro und der Werbungskostenabzug ist nur möglich wenn die Werbungsksoten 2400,00 Euro übersteigen (und dann nur der übersteigende Betrag)

Wer seine Einnahmen nicht versteuert (so wie hier), kann auch keine Ausgaben geltend machen.

Du hast aber auch das Wahlrecht deine Einnahmen als Yogalehrer steuerpflichtig behandeln zu lassen, dann kannst du auch die Ausgaben geltend machen.

Da kannst du dir ausrechnen, was für dich günstiger ist.