Hilfe - Kirchensteuer?

6 Antworten

Wenn sie einer Kirche angehören müssen sie das dem Arbeitgeber ab erstem Arbeitstag mitteilen. Dieser meldet das dem Finanzamt.

Sobald Einkommen da ist, erhebt der Staat Lohnsteuer. Diese gelten als Berechnungsgrundlage für die Kirchensteuer. In Bayern und Badem-Würtemberg sind es 8%. Im Rest Deutschlands 9%. Auch wenn Sie hier Rente beziehen und auch bei einem Wohnort im Ausland!

Auf Kapitalerträge (Zinsen, Wertpapiere, Aktien, Fons) fallen die selben Gebühren an. Das gilt auch für Bausparer, oder private Rentenvorsorge seit 2009!

Auf Grundstücke oder sonstiges Land entfallen 10%. 

Einzig eine der zehn anerkannten Religionsgemeinschaften erhebt keine Steuern. Das sind nur Zeugen Jehovas.

Unter Umständen und außergewöhnlichen Belastung können sie die Aussetzung der Kirchensteuerpflicht beantragen! Dann zahlt diese der Staat für sie. Aber wenn sie Gehalt erhalten, ist das sehr unwahrscheinlich!

Bei Minderjährlichen wird die Kirchensteuer nach § 51a Abs. 2 EStG berechnet.

Bei Rentnern anteilig, nach dem Jahr des Renteneintrittes. Zwischen 2007 bis einschließlich 2009 sind es etwa 54% der Rente die Kirchensteuerpflichtig ist! Dieser Betrag nimmt dann weiter zu!

Bei Erbbaren Vermögen könnte die Kirche ihre aktive und inaktive Zeit ebenfalls rückwirkend auf das Erbe anrechnen! Dann könnten ihre Erben auch diese Schulden erben!

P.S.:Würde mich freuen, wenn Sie die Antwort als Hilfreich eintragen würden.

Abgeltungssteuer wird auf Kapitalerträge erhoben. Dabei fällt eben auch Kirchensteuer an.

Gruß

Kirchensteuer kannst du steuerlich geltend machen. Nicht jedoch die Kirchensteuer, welche du auf Kapitalerträge gezahlt hast. Die Abgeltungssteuer wurde deshalb eingeführt, weil man seitens der Regierung davon ausgeht, dass nicht jeder Steuerpflichtige der Kapitalerträge hat, diese auch in der Steuererklärung angibt. Dadurch gehen dem Staat jede Menge Steuern verloren. Um hier "flächendeckend" Steuern aus Kapitalerträgen zu bekommen, werden Kapitalerträge pauschal mit der sog. Abgeltungssteuer herangezogen. Auf diese Gewinne fallen Kirchensteuer und Soli zusätzlich an, die steuerlich nicht geltend gemacht werden können.

Du musst hier wohl angeben, wie viel Kirchensteuer du gezahlt hast - mit ausnahme der Kirchensteuer, welche du schon auf deine Kapitalerträge gezahlt hast.

Wenn du keine Kapitalerträge hattest, dann kannste das vergessen weil du ja auch keine Steuern darauf hattest. Du musst also nur die Kirchensteuern lt. Lohnsteuerkarte angeben.

Schau auf deinen Lohnzettel, wenn da Kirchensteuer drauf steht, dann trägst den Betrag an dieser Stelle ein.

Abgeltungssteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge (aslo Aktien etc.)