Hausverwaltung wünscht Aktenvernichtung

1 Antwort

Sie haben hier ein sehr komplexes Thema angesprochen.

Eine Verwaltung kann grundsätzlich für Personen-, Sach-, Vermögensschäden und ähnliche Schäden herangezogen werden. Dies detailliert auszuführen schildert meiner Ansicht nach den Rahmen dieses Forums. Sollten Sie einen konkreten Fall haben, können Sie diesen besser schildern. Pauschalieren und philosophieren, wie ein Fall gelagert sein könnte, dürfte weder Ihnen noch dem Forum hilfreich erscheinen. So gibt es z. B. Haftungsfälle, deren Verjährungsfrist erst mit Bekanntwerden des Schadens beginnt o. ä.

Grundsätzlich ist die Vernichtung von Unterlagen nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und ggf. der vertraglich vereinbarten Fristen, möglich. Eine Beschlussfassung dazu ist also in Ergänzung der gesetzlichen Situation möglich. Wünscht die Eigentümergemeinschaft, dass die Unterlagen bei Ihnen weiterhin eingelagert werden, so ist hierzu auch ein Beschluss notwendig. Kritsch ist diese Vorgehensweise, u. U. auch für Sie, wegen möglicher datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Ohne Zustimmung der WEG sollten Sie Unterlagen keinesfalls einlagern - diese dürfte Ihnen der Verwalter auch nicht herausgeben u. v. w. m.

Viel Erfolg für Sie.