Hat man nach den Schriftlichen Prüfung (Hauptschule) noch Schulpflicht?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Vollzeitschulfplicht hast du nach 9-10 Jahren abgeschlossen, das ist dabei Ländersache. Einige haben 9 Jahre, andere 10 Jahre. Übersürungene Klassen werden hierbei mit angerechnet, sitzenbleiben zählt allerdings nicht als extra Jahr. ;) Nach der Vollzeitschulpflicht hast du noch Berufsschulfpflicht.

Hier kannst du alles wunderbar lesenm das war auch wirklich sehr leicht über Google zu finden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_%28Deutschland

Bitte suche nächstes mal selbst ein bisschen nach einer Antwort, denn Fragen welche sich leicht durch Google beantworten lassen gehören nicht auf GF.net. :)

Introvertiert84  08.04.2014, 09:20

Wobei Google seltenst differenzierte und der Situation angepasste Fragen beantworten kann, das wird hier gern immer wieder übersehen.

phiLue  08.04.2014, 09:29
@Introvertiert84

Da geb ich dir vollkommen Recht! Allerdings ist dies bei dieser Frage nicht der Fall. :)

Introvertiert84  08.04.2014, 09:45
@phiLue

Das sehe ich etwas anders, mag mich darum aber auch nicht streiten. :)

Ich kenne den Fall das die Schule nach den Prüfungen sagt "hey eigentlich bringt es Unterricht jetzt eh nicht mehr, es sind nur noch 1-2 Wochen blabla" bei mir (Realschule) war es so das wir in den letzten 2 Wochen uns auch aussuchen konnten ob wir noch am Unterricht teilnehmen oder dem ganzen fern bleiben.

Rechtlich hat sich die Schule da aber meine ich ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt, was wäre gewesen wenn einer von uns in der Zeit verunfallt?

Schulpflicht ist ländersache. Je nachdem in welchem Bundesland ihr seit kann das also unterschiedlich sein.

Soweit ich weiß ist man jedoch für gewöhnlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr schulpflichtig.

Kevinfea 
Fragesteller
 08.04.2014, 08:17

Aber ich meinte ja nach den Prüfungen weil es halt bei meiner alten schule so war das nach den Prüfungen man selber entscheiden kann ob man noch geht oder nicht und dann kämm die Berufsschule und das da Schulpflicht ist weiß ich.

Ismaiel  08.04.2014, 08:37
@Kevinfea

Die Schulpflicht besteht eben durchgängig. Wenn deine alte Schule das so geregelt hat hattest du glück. Aber normalerweise ist das leben nunmal kein Wunschkonzert wo man sich aussuchen kann ob man kommt oder nichht.

Die Schulpflicht umfasst 10 Jahre. Danach kommt dann die Berufsschulpflicht. Diese endet mit dem Abschluss der Ausbildung oder mit Ablauf des 12. Jahres.

Wenn du nicht sitzen geblieben bist hast du also noch 3 Jahre Schulpflicht vor dir.

Kevinfea 
Fragesteller
 08.04.2014, 08:16

Aber ich meinte ja nach den Prüfungen weil es halt bei meiner alten schule so war das nach den Prüfungen man selber entscheiden kann ob man noch geht oder nicht und dann kämm die Berufsschule und das da Schulpflicht ist weiß ich.

Klar hast du noch Schulpflicht. Sogar noch darüber hinaus. Und zwar 3 Jahre Berufschulfplicht ( oder eine anderweitige Ausbildung) bzw so lange bis du 18 bist.

Kevinfea 
Fragesteller
 08.04.2014, 08:17

Aber ich meinte ja nach den Prüfungen weil es halt bei meiner alten schule so war das nach den Prüfungen man selber entscheiden kann ob man noch geht oder nicht und dann kämm die Berufsschule und das da Schulpflicht ist weiß ich.

Nordseefan  08.04.2014, 13:09
@Kevinfea

Achso war das gemeint. Soweit ich weiß kann das die Schule entscheiden.

Die Schulpflicht endet in Deutschland erst mit dem 18. Lebensjahr, dh bis du 18 geworden bist (volljährig) musst du zur Schule gehen.

In der Praxis läuft das so ab das sobald du die Hauptschule verlassen hast, noch nicht 18 bist und nicht binnen einer Frist (ka wie lange) an einer neuen Schule (Berufsschule zumeist, oder weiterführende Schulen) angemeldet bist du Post vom Schulamt bekommst, in welcher sie dich informieren wo du dich zum BVJ (berufsvorbereitendes Jahr) melden darfst. Diese Post solltest du dann auch ernst nehmen, im "Notfall" läuft das nämlich genauso ab wie mit sonstigen Schulschwänzern ... die Polizei sammelt sie ein und fährt sie zur Schule.

Diese Blöse solltest du dir aber nicht geben.

Mag sein das es in gewissen bildungsfernen Kreisen als cooler Auftritt angesehen werden würde wenn du dich von der Polizei zur Schule fahren lässt, aber vermutlich wohl eher nicht.