Hallo ich bin seid 21 jahren in einzelhandel jetzt 5kg schein bekommen kann mein Arbeitgeber mich kündigen habe ich ein anspruch aud Abfinding ?

2 Antworten

Kommt drauf an, ob du für deinen Beruf aufgrund des Bandscheibenvorfalls? noch weiter dafür geeignet bist. Musst du viele Gegenstände über 5 KG heben? Kannst du eventuell eine andere Stelle innerhalb des Betriebes annehmen?

Wenn er dir kündigt, bekommst du mindestens eine Abfindung in Höhe von: 21 x halbes Bruttomonatsgehalt. Ist Verhandlungssache.


Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. 

@Interesierter

Wegen einer Krankheit (Bandscheibenvorfall), kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aber nicht so einfach kündigen, nur weil sich aufgrund seiner unerwarteten Krankheit (evtl. noch betriebsbedingt) seine Leistungen einschränken. Wenn Ihm doch innerhalb kürzester Zeit danach gekündigt wird, kann der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage einreichen und wird vor Gericht auch Recht bekommen.

Erst wenn wirklich keine Besserung mehr in Aussicht ist (u.a. Bestätigt durch den behandelnden Arzt), kann der AG den AN auch wirksam kündigen. Aber bis es soweit kommt, können schon mal zwei Jahre vergehen.

Damit der Arbeitgeber aber nicht zwei Jahre lang warten muss und auf den Kosten wie z.B. den Abrechnungen sitzen bleibt, bis eine Kündigung wegen einer Krankheit wirksam ist, wird er einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitnehmer zusammen anstreben.

Bei einem Aufhebungsvertrag wird eine Abfindung gezahlt. :)

Hier wäre zuerst zu prüfen, ob dir eine andere Arbeit zugewiesen werden könnte, die deinen körperlichen Fähigkeiten entspricht.

Falls dem nicht so ist, musst du in der Tat mit der Kündigung rechnen, da du objektiverweise die Anforderungen, die sich aus deinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen ergeben, nicht erfüllen kannst.

Eine Abfindung gibt es in diesem Fall nicht.