Gutschriften auf aktuelle noch nicht beglichene Rechnung verrechnen?

2 Antworten

Entweder brutto von brutto oder netto von netto - und dann die USt entsprechend ausweisen.

Rechnerisch wird sich das hoffentlich gleich bleiben! (1 Cent Differenz durch auf- oder abrunden, mehr kann der Unterschied nicht betragen).

Karbes 
Fragesteller
 02.12.2014, 10:11

Dankeschön und einen schönen Tag!

Karbes 
Fragesteller
 10.02.2015, 08:23
@Karbes

Hallo,

ich habe es nun mit einem Mahnbescheid versucht und wir waren erfolgreich. Es wurde somit über die Mahnabteilung der zuständigen Stadt ein Schreiben an den Antragsgegner geschickt. Das kostet und einmalig € 54,00. Dieser Betrag wird dem Schuldner allerdings auch wieder in Rechnung gestellt.

Der Schuldner hat gegen diese Forderung widersprochen, aber im Gegenzug gezahlt und zwar in voller Höhe.

Also es ging schnell und auch die Kommunikation war freundlich und hilfsbereit.

Ich wünsche Euch einen angenehmen Tag.

Ich verstehe das Problem nicht. Beides buchen (da 2 Belege) und nur die Differenz von 373,78 Euro überweisen.