Ich zitiere
"§ 17 Gutscheine
(1) Der Verkäufer kann von Zeit zu Zeit Marketing- und Werbekampagnen durchführen, die Gutscheincodes, Rabatte und andere Werbeangebote enthalten ("Gutscheine"). Der Käufer hat keinen Anspruch auf den Erhalt von Gutscheinen.
(2) Gutscheine werden immer unentgeltlich zur Verfügung gestellt und können ausschließlich in der App genutzt werden. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Gutscheine ohne Vorankündigung für ungültig zu erklären, einzustellen oder deren Nutzung abzulehnen.
(3) Die jeweils geltenden Bedingungen für die Verwendung der Gutscheine (z.B. Geltungsdauer, Mindestbestellmengen und Waren, für die ein Gutschein gilt) werden dem Käufer vor bzw. mit dem Erhalt des Gutscheins angezeigt. Auf preisgebundene Waren findet der Gutschein keine Anwendung. Weiterverkäufe der Gutscheine an und/oder sonstige Handlungen zur Abgabe oder Entgegennahme von Gegenleistungen an Dritte in Bezug auf die Gutscheine sind untersagt.
(4) Jeder Gutschein kann vom Käufer nur einmalig verwendet werden. Sofern die Nutzung von Gutscheinen durch den Käufer gegen die jeweiligen Bedingungen und/oder Verbote des Absatz 2 verstößt, ist der Verkäufer berechtigt, den Gutschein zu widerrufen und den hierdurch gewährten Rabatt zurückzuziehen.
(5) Die Barauszahlung eines Gutscheins ist nicht möglich. Nicht genutzte Rabatte werden nicht ausgezahlt. Ebenfalls nicht möglich ist eine Kombination mehrerer Gutscheine. "
Folgender Sachverhalt:
Entgegen der Aussage aus Punkt (2) können die Gutscheine problemlos auf der Website goflink[dot]com verwendet werden.
Entgegen der Aussage aus Punkt (4) kann der gleiche Gutschein auf der Website goflink[dot]com mehrmals verwendet werden. ABER nicht in der App.
Anliegen: Laufe ich Gefahr eines "Gutscheinmissbrauchs" wenn ich den selben Gutschein immer wieder auf Website verwende?