§§195, 199 BGB auch bei Geburtstagsgutscheinen von z.B. Breuninger?

3 Antworten

http://www.juraforum.de/ratgeber/zivilrecht/gueltigkeit-von-gutscheinen-wann-verjaehren-geschenkgutscheine

Zu beachten ist, dass es sich anders verhält, wenn die Gültigkeitsbeschränkung während der Erstellung des Gutscheins handschriftlich vom Verkäufer eingetragen wird. Dann gilt diese als individuell vereinbart und nicht als AGB. In diesem Fall kann sich der Kunde auf die unangemessene Benachteiligung nicht berufen, da er diese Frist „mitbestimmt“ hat.

aufgrund dessen kann der Gutschein durchaus auch abgelaufen sein.

Handschriftlich ist gar nichts eingetragen. Komplett elektronisch erstellt

Die Frage die ich mir stelle ist eben, dass es ein Gutschein von Breuninger selbst ist und nicht von einer Bekannten zum Beispiel. Ob das ein Unterschied macht

@Alex260397

aha, in dem Gutschein selbst kann auch eine Summenbeschränkung sein, Einkauf über Betrag XX, da kann der Gutschein zum Einsatz kommen. 

Vermute dass es so rechtmäßig ist, Zweckgebundener Gutschein von dem Händler selbst.

Ist es ein Bezahlter Gutschein? wurde er gekauft? Dann ja.

Ist es ein Kundenbonus, extra. Dann nicht.

Okay danke. Genau das habe ich mich nämlich gefragt!

Ich habe neulich beim Breuninger in Sindelfingen einen 3 Jahre alten Platincard Geburtstags Gutschein einlösen können.. Bin dazu zur Info im ersten Stock und habe erstmal nachgefragt.